von Oliver Lange
Die Bekassine braucht einen aktiven Schutz
Naturschutzgebiete – Wie wird die Natur hier geschützt?

Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

Naturschutzgebiet – Seltenheit und besondere Eigenart stehen im Zentrum des Schutzes

Als Naturschutzgebiet werden Gebiete ausgewiesen, die für die Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Lebensräume oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind und/oder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

Die Ausweisung erfolgt über eine Rechtsverordnung. Hierin sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Zudem ist das Naturschutzgebiet in einer zugehörigen Karte dargestellt.

Naturschutzgebiete im Rahmen von Natura 2000

Im Rahmen von Natura 2000 sind die wertbestimmenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie der Kern des Schutzzweckes. Dies ist der Grund für die Erarbeitung neuer bzw. die Anpassung bestehender Schutzgebietsverordnungen.

In den Naturschutzgebieten hat der Naturschutz Vorrang. Sprich alle Handlungen, die dem Schutz der Natur zuwider laufen sind verboten. Die genaue Gesetzgebung können Sie hier nachlesen

Innerhalb der Grenzen des Naturschutzgebietes sind:

  • alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile (sprich Arten oder Lebensräume) zerstören, beschädigen oder verändern
  • die Nutzung der Böden und anderer Landschaftsbestandteile ist durch Freistellung möglich

Mit den Bürgen, Landbesitzern und Landnutzern erfolgt eine individuelle Abstimmung der Verordnungsinhalte zur Umsetzung der Erhaltungsziele  insbesondere unter Berücksichtigung der derzeitigen Nutzungssituation. Potenzielle erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der Grünlandnutzung können in Einzelberatungen geprüft und der Anspruch auf Erschwernisausgleich festgestellt werden.

Im geregelten Beteiligungsverfahren kann die Öffentlichkeit zur jeweiligen Verordnung eine Stellungnahme abgegeben und dabei helfen eine Schutzgebietsverordnung zu verabschieden, die versucht allen Ansprüchen gerecht zu werden.

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