Beginn der öffentlichen Beteiligung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets „Neustädter Moor II“

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Kraniche - Willi Rolfes
Kraniche – Willi Rolfes

Anpassung des EU-Vogelschutzgebiets „Diepholzer Moorniederung“ an europäische Anforderungen

Öffentliche Beteiligung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets startet

Das Vogelschutzgebiet „Diepholzer Moorniederung“ wurde im Jahr 2001 als EU-Vogelschutzgebiet an die Europäische Union gemeldet und gehört zum Schutzgebietsnetz Natura 2000. Der Landkreis Diepholz plant den Erlass einer Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Neustädter Moor II“.

Der Verordnungsentwurf mit den Karten sowie der Begründung zum geplanten LSG „Neustädter Moor II“ liegen vom 12. August bis einschließlich 13. September 2024 in den Rathäusern der Samtgemeinde Kirchdorf und der Gemeinde Wagenfeld sowie im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus. Darüber hinaus können sie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de/service/laufende-ausweisungsverfahren/) eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Kirchdorf, bei der Gemeinde Wagenfeld sowie beim Landkreis Diepholz vorgebracht oder per E-Mail an natura2000@diepholz.de übermittelt werden.

Das Vogelschutzgebiet „Diepholzer Moorniederung“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die Meldung als EU-Vogelschutzgebiet, unterliegt das Gebiet einem besonderen Schutzstatus. Natura 2000 setzt sich das Ziel, die wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten europaweit zu erhalten. Die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie sind durch die Mitgliedstaaten der EU umzusetzen. Für die EU-Vogelschutzgebiete im Landkreis Diepholz bedeutet dies die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder als Naturschutzgebiet.

Das geplante Landschaftsschutzgebiet im Bereich des EU-Vogelschutzgebiets „Diepholzer Moorniederung“ setzt sich im Landkreis Diepholz aus Teilen des LSG „Langer Berg“ sowie Flächen, die bislang keinem nationalen Schutz unterlagen zusammen und hat insgesamt eine Flächengröße von ca. 329 ha.

Die bisherige Schutzgebietsverordnung „Langer Berg“ im Teilbereich des EU-Vogelschutzgebiets „Diepholzer Moorniederung“ muss an die Vorgaben der EU angepasst werden. Es werden in das neue Landschaftsschutzgebiet sowohl Bereiche des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Langer Berg“ als auch Bereiche, die bisher nicht über ein Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet geschützt sind, einbezogen.

Nähere Informationen zum Verfahren und den Inhalten sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.