Beginn der öffentlichen Beteiligung für das Diepholzer Moor und das Rehdener Geestmoor

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Rehdener Geestmoor
Rehdener Geestmoor
Quelle: DWL Touristik

Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der Natura 2000-Gebiete werden bestehende Schutzgebietsverordnungen im FFH-Gebiet „Diepholzer Moor“ und im FFH-Gebiet „Rehdener Geestmoor“, die inhaltlich noch nicht den EU-Richtlinien entsprechen, angepasst. Die Unterlagen zu den Schutzgebieten können ab dem 07. Mai für einen Monat bei den zuständigen Stellen sowie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen werden und jeder kann seine Änderungsvorschläge äußern.

Europaweite Bedeutung der Moore der Diepholzer Moorniederung

Das Diepholzer Moor und das Rehdener Geestmoor im Landkreis Diepholz sind Teil der Diepholzer Moorniederung, welche durch eine Vielzahl großflächiger Hochmoore geprägt ist. Die bestehenden Schutzgebietsverordnungen werden an das europäische Recht angeglichen, um die Lebensräume für viele europaweit geschützte Tier- und Pflanzenarten besser schützen zu können. Das Rehdener Geestmoor ist zudem für europaweit geschützte Brut- und Rastvögel bedeutsam. Ein einmaliges Naturschauspiel bieten insbesondere im Herbst Scharen von Kranichen, die bei Einsatz der Dämmerung in das Rehdener Geestmoor einfliegen um ihre Übernachtungsplätze aufzusuchen.

Stellungnahmen können im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren abgegeben werden

Die Verordnungsentwürfe mit der Begründung und den Karten des geplanten Naturschutzgebietes „Diepholzer Moor“ liegen für einen Monat vom 07. Mai bis einschl. 07. Juni 2018 im Rathaus der Stadt Diepholz und im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus.

Die Verordnungsentwürfe mit der Begründung und den Karten des geplanten Naturschutzgebietes „Rehdener Geestmoor“ können für einen Monat vom 07. Mai bis einschl. 07. Juni 2018 im Rathaus der Samtgemeinde Rehden und der Gemeinde Wagenfeld sowie im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Verordnungsunterlagen zu den Schutzgebieten im öffentlichen Beteiligungsverfahren stehen während der Auslegungsphase auch unter natura2000.diepholz.de zum Download bereit. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Gemeinden und Städten sowie dem Landkreis Diepholz vorgebracht werden oder per E-Mail unter natura2000@diepholz.de eingeschickt werden.

Das Diepholzer Moor  und das Rehdener Geestmoor stehen unter europäischem Schutz

Das Diepholzer Moor und das Rehdener Geestmoor sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die Meldung als Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiet bei der EU, und des Rehdener Geestmores zusätzlich als EU-Vogelschutzgebiet, unterliegen die Gebiete einem besonderen Schutzanspruch. Denn das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat den Erhalt der europaweit wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten zum Ziel. Das gesamte Natura 2000-Gebiet muss nun EU-konform gesichert werden. Die bisherigen Schutzgebietsverordnungen entsprechen nicht den europäischen Anforderungen. Deshalb wird das Naturschutzgebiet „Diepholzer Moor“ an die Vorgaben der FFH-Richtlinie angepasst und neu ausgewiesen. Hiermit tritt die bestehende Verordnung außer Kraft und wird durch die neue Verordnung ersetzt. Ebenso werden die Verordnungen zum Naturschutzgebiet „Rehdener Geestmoor“ und zum Naturschutzgebiet „Rehdener Geestmoor – Regenerationsgebiet“ in einer neuen Verordnung „Rehdener Geestmoor“ zusammengefasst, an die Vorgaben der FFH-Richtlinie angepasst und neu ausgewiesen. Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.