Beginn der öffentlichen Beteiligung für das geplante Naturschutzgebiet „Hachetal und Freidorfer Hachetal“ am 18. Dezember 2017

with Keine Kommentare

Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der FFH-Gebiete werden die bestehenden Schutzgebietsverordnungen im Hachetal an die EU-Richtlinie angepasst. Hierzu werden die bestehenden Schutzgebiete zusammengefasst und eine neue Verordnung erlassen. Ab dem 18. Dezember kann die Schutzgebietsverordnung für mindestens einen Monat in den Rathäusern der Stadt Syke, der Stadt Bassum, der Samtgemeinde Schwaförden und beim Landkreis Diepholz sowie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen und Änderungsvorschläge geäußert werden.

Das Hachetal mit Auwald
(Quelle: NLWKN)

Ein Flussgebietssystem schlängelt sich durch den Norden des Landkreises und wurde aufgrund der Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten im Jahr 2005 als FFH-Gebiet „Hachetal“ an die Europäische Union (EU) gemeldet. Es bietet ein Rückzugsgebiet für das Bachneunauge, den Kammmolch und Lebensraumtypen der Wälder und Flüsse. Zurzeit stehen die meisten Bereiche des FFH-Gebietes durch die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Hachetal“ und „Freidorfer Hachetal“ unter Schutz. Nach den Vorgaben der EU muss der vorhandene Schutzstatus jedoch verbessert und auf die Schutzgüter im Gebiet angepasst werden. Die Sicherung erfolgt durch die Ausweisung des FFH-Gebietes als zusammengefasstes Naturschutzgebiet „Hachetal und Freidorfer Hachetal“.

Die Öffentliche Beteiligung startet am 18. Dezember 2017

Während des Ausweisungsverfahrens hat auch die Bevölkerung die Möglichkeit mitzuwirken. Der Verordnungsentwurf mit den Karten zu dem geplanten Schutzgebiet sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2017 bis einschl. 19. Januar 2018 in den Rathäusern der Stadt Syke, der Stadt Bassum, der Samtgemeinde Schwaförden und im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den o.g. Stellen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zudem können die genannten Unterlagen ab dem 18. Dezember unter natura2000.diepholz.de heruntergeladen und Stellungnahmen auch per E-Mail unter natura2000@diepholz.de eingereicht werden.

Wald- und Fließgewässerlebensraumtypen sowie das Bachneunauge und der Kammmolch stehen im Zentrum des Schutzes

Kammmolch im Hochzeitskleid von Frank Grawe

Südlich von Syke fließt die Hache durch naturnahe Auwälder mit Schwarz-Erle und Esche. Diese Wälder, einschließlich der an den Rändern des Gewässers wachsenden „feuchten Hochstaudenfluren“ und der im Gewässer wachsenden „flutenden Wasservegetation“, stellen besonders schutzwürdige FFH-Lebensraumtypen dar. Auch stellt das Gebiet einen wichtigen Lebensraum für das Bachneunauge und den Kammmolch da, beides schutzwürdige Tierarten nach der FFH-Richtlinie.

Das Hachetal steht unter europäischem Schutz

Das FFH-Gebiet „Hachetal“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, dem weltweit größten Schutzgebietsnetz. Das Ausweisungsverfahren des FFH-Gebietes als Naturschutzgebiet wird notwendig, da alle FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz nach Vorgabe der Europäischen Union als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Bei bereits bestehenden Schutzgebieten muss die Verordnung angepasst werden. Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.