Beginn der öffentlichen Beteiligung für das Hohe Moor bei Kirchdorf

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Hohes Moor bei Kirchdorf
Hohes Moor bei Kirchdorf
Quelle: NLWKN

Das „Hohe Moor bei Kirchdorf“ wurde im Jahr 2000 als Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet an die EU gemeldet und gehört zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Mit über 80 Prozent liegt der größte Flächenanteil des Gebietes im Landkreis Diepholz. Die verbleibenden circa 20 Prozent befinden sich im Landkreis Nienburg/Weser. Der Landkreis Diepholz plant den landkreisübergreifenden Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohes Moor“.

Die Natura 2000-Gebiete im Landkreis Diepholz werden EU-konform

Im FFH-Gebiet „Hohes Moor bei Kirchdorf“ wird die bestehende Schutzgebietsverordnung, die inhaltlich noch nicht den EU-Richtlinien entspricht, angepasst. Die Unterlagen zum geplanten Schutzgebiet können für einen Monat bei den zuständigen Kommunen sowie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen werden und jeder kann seine Änderungsvorschläge äußern.

Stellungnahmen können im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren abgegeben werden

Der Verordnungsentwurf mit der Begründung und den Karten des geplanten Naturschutzgebietes „Hohes Moor“ liegen für einen Monat vom 02. Juli bis einschl. 02. August 2018 im Rathaus der Samtgemeinde Kirchdorf (Landkreis Diepholz), der Samtgemeinde Uchte (Landkreis Nienburg/Weser), des Fleckens Steyerberg (Landkreis Nienburg/Weser) und im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus.

Die Verordnungsunterlagen zu den Schutzgebieten im öffentlichen Beteiligungsverfahren stehen während der Auslegungsphase auch unter natura2000.diepholz.de zum Download bereit. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Gemeinden und Städten sowie dem Landkreis Diepholz vorgebracht werden oder per E-Mail unter natura2000@diepholz.de eingeschickt werden.

Das Hohe Moor bei Kirchdorf steht unter europäischem Schutz

Das „Hohe Moor bei Kirchdorf“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die Meldung als Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet bei der EU, unterliegt das Gebiet einem besonderen Schutzanspruch. Denn das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat den Erhalt der europaweit wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten zum Ziel. Das gesamte Natura 2000-Gebiet wird nun EU-konform. Die bisherige Schutzgebietsverordnung entspricht nicht den europäischen Anforderungen. Deshalb wird die Verordnung zum bestehenden Naturschutzgebiet „Hohes Moor“, an die Vorgaben der Europäischen Union angepasst und als neues Naturschutzgebiet „Hohes Moor“ ausgewiesen. Mit der geplanten Neuausweisung tritt die bestehende Verordnung außer Kraft und wird durch die neue Verordnung ersetzt.

Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.