Beginn der öffentlichen Beteiligung für das Renzeler Moor und das Rathloser Gehäge

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Die Natura 2000-Gebiete im Landkreis Diepholz werden EU-konform. Im FFH-Gebiet „Renzeler Moor“ und im FFH-Gebiet „Rathloser Gehäge“, werden bestehende Schutzgebietsverordnungen die inhaltlich noch nicht den EU-Richtlinien entsprechen, angepasst. Die Unterlagen zu den Schutzgebieten können für einen Monat bei den zuständigen Stellen sowie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen werden und jeder kann seine Änderungsvorschläge äußern.

Nährstoffarmes Stillgewässer im Renzeler Moor
Nährstoffarmes Stillgewässer im Renzeler Moor
Quelle: Landkreis

Zwei Gebiete stehen unter europäischem Schutz

Das Renzeler Moor wurde im Jahr 2000 als Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet an die EU gemeldet und gehört zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Es ist zudem bedeutsam für europaweit geschützte Brut- und Rastvögel. Während beim Renzeler Moor der Schutz von Mooren im Vordergrund steht, ist das Rathloser Gehäge wegen seiner Waldlebensräume als FFH-Gebiet gemeldet worden.

Stellungnahmen können im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren abgegeben werden

Die Verordnungsentwürfe mit der Begründung und den Karten des geplanten Naturschutzgebietes „Großes Renzeler Moor“ liegen für einen Monat vom 07. Juni bis einschl. 09. Juli 2018 im Rathaus der Samtgemeinde Kirchdorf und im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus.

Die Verordnungsentwürfe mit der Begründung und der Karte des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Rathloser Gehäge“ können für einen Monat vom 28. Mai bis einschl. 28. Juni 2018 im Rathaus der Stadt Sulingen sowie im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Verordnungsunterlagen zu den Schutzgebieten im öffentlichen Beteiligungsverfahren stehen während der Auslegungsphase auch unter natura2000.diepholz.de zum Download bereit. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Gemeinden und Städten sowie dem Landkreis Diepholz vorgebracht werden oder per E-Mail unter natura2000@diepholz.de eingeschickt werden.

Das Renzeler Moor und das Rathloser Gehäge stehen unter europäischem Schutz

Das „Renzeler Moor“ und das „Rathloser Gehäge“ sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die Meldung als Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiet bei der EU, und des Renzeler Moores zusätzlich als EU-Vogelschutzgebiet, unterliegen die Gebiete einem besonderen Schutzanspruch. Denn das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat den Erhalt der europaweit wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten zum Ziel. Das gesamte Natura 2000-Gebiet wird nun EU-konform. Die bisherigen Schutzgebietsverordnungen entsprechen nicht den europäischen Anforderungen. Deshalb werden die Verordnungen zu den bestehenden Naturschutzgebieten „Großes Renzeler Moor“, „Am Großen Renzeler Moor“ und „Wiesengebiet am Großen Renzeler Moor“ zusammengefasst, an die Vorgaben der FFH-Richtlinie angepasst und als neues Naturschutzgebiet „Großes Renzeler Moor“ ausgewiesen. Hiermit treten die bestehenden Verordnungen außer Kraft und werden durch die neue Verordnung ersetzt.

Ebenso wird das „Rathloser Gehäge“ als neues Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Für den Bereich des geplanten LSG tritt die bestehende LSG-VO „Kleine Aue“ außer Kraft und wird hier durch die neue Verordnung ersetzt. Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.