Beginn der öffentlichen Beteiligung für den Dümmer und das Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt

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Die Verordnungen zum Naturschutzgebiet „Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor“, zum Landschaftsschutzgebiet „Dümmer“ sowie zum Naturschutzgebiet „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ können eingesehen werden

Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der Natura 2000-Gebiete werden bestehende Schutzgebietsverordnungen im FFH-Gebiet „Dümmer“ und im FFH-Gebiet „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“, die inhaltlich noch nicht den EU-Richtlinien entsprechen, angepasst. Die Unterlagen zu den Schutzgebieten können bei den zuständigen Stellen sowie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen werden und jeder kann seine Änderungsvorschläge äußern.

Der Dümmer – nicht nur landschaftlich reizvoll

Der Dümmer mit seinen angrenzenden Röhrichten, Feuchtgrünländern und Bruchwäldern ist Lebensraum für viele europaweit geschützte Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere Brut- und Rastvögel finden hier ideale Bedingungen vor. Abertausende Zugvögel nutzen das Gebiet zur Nahrungsaufnahme und zur Rast. Aber auch andere Interessen, wie z.B. der Tourismus spielen in dem Gebiet eine große Rolle.

Lebensraum für den Kammmolch bewahren

Das FFH-Gebiet „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ zählt zur Natura 2000-Kulisse, weil es dem Kammmolch einen wertvollen Lebensraum bietet. Ein Wiesenschlatt und ein Nebengewässer dienen dem Kammmolch als Laichgewässer und Sommerlebensraum. Das südlich gelegene Waldgebiet Friedeholz wird als Winterquartier genutzt.

Stellungnahmen können im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren abgegeben werden

Die Verordnungsentwürfe mit der Begründung und den Karten des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Dümmer“ liegen für einen Monat vom 21. Februar bis einschl. 21. März 2018 im Rathaus der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ und im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus.

Die Verordnungsentwürfe mit der Begründung und den Karten des geplanten Naturschutzgebietes „Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor“ liegen für einen Monat vom 26. Februar bis einschl. 26. März 2018 im Rathaus der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ und im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus. Die Unterlagen sind zudem im Rathaus der Stadt Damme (Landkreis Vechta) und in der Gemeinde Bohmte (Landkreis Osnabrück) einsehbar.

Die Verordnungsentwürfe mit der Begründung und den Karten des geplanten Naturschutzgebietes „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ können für einen Monat vom 22. Februar bis einschl. 22. März 2018 im Rathaus der Stadt Syke und im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Verordnungsunterlagen zu den Schutzgebieten im öffentlichen Beteiligungsverfahren stehen während der jeweiligen Auslegungsphase auch unter natura2000.diepholz.de zum Download bereit. Anregungen und Bedenken können bis zum jeweiligen Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Gemeinden und Städten sowie dem Landkreis Diepholz vorgebracht werden oder per E-Mail unter natura2000@diepholz.de eingeschickt werden.

Der Dümmer und das Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt stehen unter europäischem Schutz

Der Dümmer und seine angrenzenden Landschaftsbestandteile sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die Meldung als EU-Vogelschutzgebiet und als Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiet bei der EU unterliegt das Gebiet einem besonderen Schutzanspruch, denn das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat den Erhalt der europaweit wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten zum Ziel. Das gesamte Natura 2000-Gebiet muss nun EU-konform gesichert werden. Die bisherigen „Dümmer-Verordnungen“ entsprechen nicht den europäischen Anforderungen. Deshalb werden die Naturschutzgebiete „Dümmer“, „Hohe Sieben“ und „Ochsenmoor“ als ein neues Naturschutzgebiet „Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor“ in einer neuen Verordnung zusammengefasst und neu ausgewiesen. Ebenso wird die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Dümmer“ an das EU-Recht angepasst.

Auch die beiden Schutzgebietsverordnungen im Bereich des FFH-Gebietes „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ werden in einer Naturschutzgebietsverordnung „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ zusammengeführt und an die Vorgaben der FFH-Richtlinie angepasst. Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.