Beginn der öffentlichen Beteiligung NSG „Hachetal und Freidorfer Hachetal“ in den kommenden Wochen

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Das Hachetal bei Jardinghausen von Kiwi05 | commons.wikimedia.org

Das Hachetal ist europaweit aufgrund seiner Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten naturschutzfachlich bedeutsam und wurde deshalb zum FFH-Gebiet „Hachetal“ erklärt. Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der FFH-Gebiete werden die bestehenden Schutzgebietsverordnungen momentan an die EU-Richtlinie angepasst. Hierzu werden insbesondere die bestehenden Naturschutzgebiete „Hachetal“ und „Freidorfer Hachetal“ zusammengefasst und eine neue Naturschutzverordnung „Hachetal und Freidorfer Hachetal“ erlassen.

Öffentliche Beteiligung startet in Kürze

In den nächsten Wochen beginnt das öffentliche Beteiligungsverfahren. Der Verordnungsentwurf mit Karten sowie die Begründung werden dann in den Rathäusern der Stadt Syke, der Stadt Bassum, der Samtgemeinde Schwaförden und im Kreishaus des Landkreises Diepholz ausliegen. Auch auf dieser Internetpräsenz können dann die zugehörigen Dokumente heruntergeladen und eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Der genaue Termin wird in der Presse bekannt gegeben sowie auf der Seite natura2000.diepholz.de veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit sich für unserem Newsletter anzumelden, um per E-Mail über Neuigkeiten im Gebiet und anstehende Termine rechtzeitig informiert zu werden.

Zudem bietet der Landkreis Diepholz Einzelgespräche mit Flächeneigentümern an. Sie erreichen uns telefonisch (siehe Kontakt) oder per E-Mail unter natura2000@diepholz.de.

Wald- und Fließgewässerlebensraumtypen sowie das Bachneunauge und der Kammmolch stehen im Zentrum des Schutzes

Bachneunauge
Bachneunauge Lampetra Planeri von Clemens Ratschan | fischfauna-online.de

Südlich von Syke fließt die Hache durch naturnahe Auwälder mit Schwarz-Erle und Esche.

Diese Wälder und auch die angrenzenden Moorlebensräume sind besonders schutzwürdig. An vielen Rändern des Gewässers wachsen „feuchte Hochstaudenfluren“ und im Gewässer „flutende Wasservegetation“ die schutzwürdige Lebensraumtypen im Gebiet darstellen. Bei diesen Lebensraumtypen handelt es sich um besondere Zusammensetzungen von Pflanzenarten einschließlich vielfältiger Strukturen ihrer Lebensräume.

Daneben stehen auch das Bachneunauge (Lampetra planeri) und der Kammmolch (Triturus cristatus) im Fokus der Meldung als FFH-Gebiet. Das aalförmige Bachneunauge gehört zu den sognannten Rundmäulern. Bei der Hache handelt es sich um ein Fließgewässer, das Laich- und Aufwuchshabitate des Bachneunauges verbindet. Das Bachneunauge benötigt dabei naturnahe, saubere, lebhaft strömende Verhältnisse und eine vielfältige Sohlstruktur.

Der Kammmolch besiedelt dagegen ein Gewässer in den südlichen Wäldern des Schutzgebietes. Dieses nutzt er als Laichgewässer, wobei sonnenbeschiene und flache Uferbereiche wichtig sind. Mit bis zu 18 cm ist diese Molchart die größte Deutschlands und benötigt strukturreiche Lebensräume.