Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der FFH-Gebiete wird das FFH-Gebiet „Oppenweher Moor“ als Naturschutzgebiet nach nationalem Recht gesichert. Eine Informationsveranstaltung am 8. März um 17 Uhr in der Gaststätte Nüßmann (Hemsloh) klärt über die Änderungen auf.
Das europäische Schutzgebiet muss nach nationalem Recht geschützt werden
Das Oppenweher Moor ist als Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“ besonders geschützt. Es ist sowohl Vogelschutz- als auch Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Gebiet. Das gesamte Natura 2000-Gebiet muss EU-konform gesichert werden. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Verordnung entsprechend der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie angepasst und die bereits im Jahr 2013 geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes „Oppenweher Moor“ (NSG) auf den Gebieten der Gemeinden Brockum, Wagenfeld und Wetschen umgesetzt.
Eine Informationsveranstaltung klärt über die Änderungen auf
Am 8. März um 17 Uhr klärt eine Informationsveranstaltung in der Gaststätte Nüßmann (Burlager Str. 28, Hemsloh) über die Schutzgebietsausweisung auf. In diesem Rahmen werden der Entwurf der neuen Verordnung sowie die Gebietsabgrenzung vorgestellt. Den Teilnehmern wird zudem Gelegenheit gegeben ihre Anregungen und Bedenken zu äußern.
Des Weiteren werden die wertgebenden seltenen Tiere und Pflanzen des Hochmoores vorgestellt. Darunter die landesweit bedeutsamen Vorkommen von Moorgewässern mit Übergangs- und Schwingrasenmooren sowie die
seltenen Tierarten, wie der nachtaktive Ziegenmelker, der rastende Kranich und die seltene Libelle „Große Moosjungfer“.Das Oppenweher Moor ist eines der bedeutensten Hochmoore unserer Region
„Die Diepholzer Moorniederung zählt zu den bedeutendsten Hochmoorkomplexen in Deutschland und das Oppenweher Moor ist Teil davon“ so Detlef Tänzer, Fachdienstleiter Kreisentwicklung. Zu Gute kam dem Oppenweher Moor, dass es immer schon Grenzgebiet war. Früher als unüberbrückbare natürliche Grenze, heute die Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Durch ihre Randlage fand nie ein industrieller Abbau statt, sondern lediglich Torfabbau in Handarbeit. Die Überreste dieser Handtorfstiche sind Moorgewässer, die dem Kranich bei seiner Rast als Schlafplatz und der Großen Moosjungfer als Lebensraum dienen.
Miteingeschlossen in dem Gebietskomplex sind nicht nur Hochmoorreste, Wollgras- und Borstgrasrasen sondern auch Acker- und Grünlandflächen sowie kleinteilige Waldparzellen, die das Kerngebiet nach außen „abpuffern“. Ein großer Moorwald aus Birken prägt den Nordwesten des Gebietes. Die lichten Moorwaldbereiche werden vom Ziegenmelker besiedelt, während die offeneren Flächen Brut- und Nahrungshabitat für eine größere Anzahl hochmoortypischer Vogelarten, wie die Bekassine, darstellen.
Eine Veränderung der bestehenden Naturschutzgebietsverordnung wird notwendig, da alle FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz nach Vorgabe der EU als Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Bei bereits bestehenden Schutzgebieten muss die Verordnung angepasst werden. Wir halten Sie auf der Internetseite über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden.
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