Wie erfolgt die Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen?

Deutschland hat 4.606 FFH -Gebiete in Brüssel vorgelegt, die sich auf drei biogeografische Regionen (alpin (Süddeutschland), atlantisch, kontinental (Norddeutschland)) verteilen. Dies entspricht einem Meldeanteil von 9,3 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommen 2.122.161 ha Bodensee sowie Meeres-, Bodden- und Wattflächen (Stand: 03.01.14). Von diesen marinen Schutzgebietsflächen entfallen 943.984 ha auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands.

Hierneben hat die Bundesrepublik bislang 740 Vogelschutzgebiete (BSG) gemeldet,  was einem Meldeumfang von 11,2 % bezogen auf die Landfläche entspricht. Dazu kommen  1.986.197 ha marine Schutzgebietsflächen, von denen 513.930 ha auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands entfallen. Abzüglich der Überschneidungsbereiche von FFH- und Vogelschutzgebieten sind ca. 15% der deutschen Landesfläche Teil des Netzes Natura 2000.

Der Meldestand des Landes Niedersachsen umfasst derzeit 385 FFH-Gebiete und 71 Europäische Vogelschutzgebiete. Insgesamt umfassen die für Natura 2000 ausgewählten Gebiete  rd. 861.900 ha. Dies entspricht 16,2 % der Landesfläche Niedersachsens (incl. der marinen Bereiche, d.h. der 12-Seemeilen-Zone).

(Quelle: Bundesamt für Naturschutz / Ministerium für Umwelt Niedersachsen)

Warum ist eine Sicherung über die Ausweisung von Schutzgebieten notwendig?

Vertragsnaturschutz galt als mildestes Mittel

Das Konzept des Landes Niedersachsen zur Sicherung der an die EU gemeldeten FFH-Gebiete stammt aus dem Jahr 2005. Es sah zunächst vor, die Natura 2000-Gebiete über das jeweils mildeste der für die Verwirklichung der Erhaltungsziele geeigneten Instrumente auszuweisen, sodass vornehmlich der Vertragsnaturschutz zur Sicherung zum Einsatz kam. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollte möglichst nur dort erfolgen, wo andere Sicherungs-Optionen nicht greifen und eine Ausweisung als NSG aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit notwendig ist.

Vertragsnaturschutz nicht EU-konform

Das bisherige Sicherungskonzept entspricht jedoch nicht den europäischen Anforderungen an die Umsetzung von Natura 2000. Die Mehrheit der gemeldeten FFH-Gebiete ist nicht EU-konform gesichert, sodass die Kommission mit dem Ablauf der festgelegten Frist zur Sicherung der FFH-Gebiete Ende 2013 ein Pilotverfahren (Beschwerdeverfahren) gegen Deutschland einleitete. Das Pilotverfahren ist mittlerweile in ein Vertragsverletzungsverfahren übergegangen, wodurch sich die Anforderungen an die Sicherung der FFH-Gebiete weiter verschärft haben. Aus diesen Entwicklungen ergibt sich für die unteren Naturschutzbehörden die Pflicht die Defizite bei der rechtlichen Sicherung der Gebiete bzw. der Festsetzung von konkreten Erhaltungszielen und Maßnahmen bis 2018 zu beheben.

Die EU-konforme, hoheitliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Diepholz wird durch die Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten erfolgen. Im Zuge dessen werden bereits bestehende Verordnungen angepasst oder durch neue Verordnungen ersetzt. Für FFH-Gebiete außerhalb bestehender LSG oder NSG  erfolgt eine Neuausweisung.

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