Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der FFH-Gebiete wird die bestehende Schutzgebietsverordnung in der Steller Heide an die EU-Richtlinien angepasst. Seit dem 17. Oktober kann jeder seine Änderungsvorschläge äußern und die Unterlagen bis zum 18 November bei der Gemeinde Stuhr und hier einsehen.
Eine Informationsveranstaltung am 3. August gab den Auftakt
Die letzten bunten Laubblätter versuchen dem Einheitsgrau in der Steller Heide ein heiteres Gesicht zu geben. Als unter Sommerregen am 3. August über 40 Personen durch die Steller Heide wanderten, um mehr über das europäische Schutzgebiet zu erfahren, war man sich einig der Erhalt der einzigartigen Sandlandschaft ist wichtig. Dennoch sollte ein Kompromiss mit der intensiven Freizeitnutzung im Gebiet gefunden werden.
Die neue Verordnung liegt noch bis Freitag aus
Wie die verschiedenen Interessenlagen in der Verordnung des Landschaftsschutzgebiets „Steller Heide“ berücksichtigt wurden, kann jeder seit dem 17. Oktober einsehen. Momentan können Anregungen zu der neuen Verordnung gegeben werden. Der Verordnungsentwurf mit der Karte des geplanten Schutzgebietes, sowie die Begründung liegen noch bis zum 18. November im Rathaus der Gemeinde Stuhr während der Öffnungszeiten aus. Zudem können die genannten Unterlagen hier heruntergeladen werden. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde sowie dem Landkreis vorgebracht werden. Auch per Email unter natura2000@diepholz.de können Stellungnahmen eingereicht werden.
Seltene Sandlandschaften
Insbesondere die seltenen Pflanzen, die sich auf den kargen Lebensraum Sand spezialisiert haben, aber auch die nährstoffarmen Schlatts (Gewässer) aus der Eiszeit mit Kammmolchen und seltenen Libellen sowie die Eichenwälder, die das Gebiet dominieren, stehen seit 2004 unter europäischem Schutz der sogenannten Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie.
Von europäischen Wert
Das FFH-Gebiet „Steller Heide“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000, dem weltweit größten Schutzgebietsnetzwerk. Nach Vorgabe der EU muss dieser Schutz jetzt dem nationalen Recht angepasst werden. Für das FFH-Gebiet „Steller Heide“ bedeutet dies die Ausweisung als LSG. 70% der Fläche liegen im bereits bestehenden LSG „Dünsener Bach-Steller Heide“. Teile dieses LSG gehen nun in das neue LSG über. Während der Informationsveranstaltung wurden die Verordnungen und Grenzen vorgestellt und es konnten Anmerkungen und Anregungen geäußert werden.
Das Verfahren zur Ausweisung der Steller Heide als LSG wird notwendig, da alle FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz nach Vorgabe der EU als Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Bei bereits bestehenden Schutzgebieten muss die Verordnung angepasst werden.