Naturschutzgebiet „Uchter Moor“

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Uchter Moor“ deckt einen Teilbereich des EU-Vogelschutzgebiets V 40 „Diepholzer Moorniederung“ ab. Es wurde bereits 2007 EU-konform gesichert. Jedoch wurden in der NSG-Verordnung von 2007, direkt an das NSG angrenzende Flächen, die ebenfalls zum Vogelschutzgebiet zählen, nicht berücksichtigt. Durch die I. Änderungsverordnung werden diese zumeist kleinen Flächen, die sich auf der Seite des Landkreises Nienburg (Weser) befinden, in die NSG-Verordnung einbezogen und somit auch hoheitlich gesichert.

                                                                                 Das Naturschutzgebiet

Uchter Moor (© Landkreis Nienburg/Weser)

Das NSG „Uchter Moor“ wurde 2007 als Schutzgebiet ausgewiesen. Die bestehende „Uchter Moor“ – Verordnung erstreckt sich über Flächen der Samtgemeinde Uchte des Landkreises Nienburg (Weser) sowie im Nordwesten über angrenzende Flächen des Landkreises Diepholz. Im Westen grenzen die NSG „Nordeler Bruch“ (HA 088) und „Steinbrinker – Ströhener Masch“ (HA 153) an. Das NSG „Uchter Moor“ beherbergt ein bedeutsames Vorkommen von Vogelarten der Hochmoore sowie Zugvogelarten der Diepholzer Moorniederung wie z. B. Ziegenmelker, Kranich, Baumfalke und Schwarzkehlchen. Es handelt sich bei dem Gebiet zudem um eines der letzten Rückzugsorte der südlichen Rasse des Goldregenpfeifers.

Das Vogelschutzgebiet

Einige Flächen des Vogelschutzgebietes blieben bei der damaligen Grenzziehung des NSG „Uchter Moor“ auf der Seite des Landkreises Nienburg (Weser) unberücksichtigt, die direkt an das bestehende NSG „Uchter Moor“ angrenzen.

Bei den 5 Teilbereichen (insg. ca. 28 ha) handelt es sich um Grünlandflächen (darunter eine im Eigentum des Landkreises Nienburg (Weser) und eine im Eigentum des NLWKN), Acker- und Waldflächen sowie um einen Teil des Abbaugebietes des Torf- und Humuswerkes Uchte um das Betriebsgelände herum, welcher nach Abbauende entsprechend bestehender Genehmigung in die Renaturierung (Folgenutzung Naturschutz / Wiedervernässung) gegeben wird.

Aufgrund der Lage der einzelnen Teilbereiche und der Tatsache, dass diese hinsichtlich Vegetation und Artenvorkommen vollständig durch die bestehende „Uchter Moor“- Verordnung und deren Regelungen repräsentiert werden können, sollen diese hoheitlich noch ungeschützten Flächen in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen werden. Die Vorgaben der Verordnung sollen damit zukünftig auch für die 5 Erweiterungsbereiche gelten.

Da die „Uchter Moor“ – Verordnung bereits den EU – Vorgaben entspricht, sind somit ausschließlich die Verordnungs- und Übersichtskarte zu ergänzen. Die Verordnung selbst erhält nur einige formale Anpassungen durch die I. Änderungsverordnung wie die Aktualisierung von Gesetzesangaben und Rechtschreibungskorrekturen sowie die Anpassung an aktuelle Formulierungen und Bezeichnungen.

Das Einvernehmen des Landkreises Diepholz ist aufgrund seiner Betroffenheit in seinem gesetzlich zugewiesenen öffentlichrechtlichen Aufgabenbereich bei Entscheidungsreife der Verordnung einzuholen. Eine intensivere Beteiligung ist aufgrund der geringen Anpassungen und der ausschließlichen Hinzuziehung von Nienburger Flächen nach Rücksprache mit dem Landkreis Diepholz nicht erforderlich.

Der weitaus größte Teil des NSG wurde bereits 2007 zum NSG erklärt. Um das später gemeldete Vogelschutzgebiet nach nationalem Recht und Europarecht zu sichern, sind nun eine Überarbeitung der Verordnung und Flächenzuziehungen erforderlich.

Das Verfahren

Ziegenmelker By Jenny Th (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)
Neben der Inaugenscheinnahme der Erweiterungsbereiche und intensiven Abstimmungen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und dem Landkreis Diepholz hinsichtlich des Ausweisungsverfahrens und mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hinsichtlich der Präzisierung der Grenzen, wurden u.a. Gespräche mit dem BUND Diepholzer Moorniederung, den Nds. Landesforsten, der Samtgemeinde Uchte und dem Torf- und Humuswerk Uchte geführt. Alle Eigentümer der Hinzuziehungsflächen wurden über die geplante Erweiterung und deren Bedeutung für die zukünftige Bewirtschaftung mittels Anschreiben und Informationsmaterial in Kenntnis gesetzt. Entsprechende Stellungnahmen und Rückfragen wurden beantwortet.

Auch der unteren Jagdbehörde wurden die Planungen erläutert und die entsprechenden Unterlagen übermittelt. Der Jagdbeirat hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 keine Bedenken gegen die geplante Änderung der Naturschutzgebietsverordnung „Uchter Moor“ geäußert.

Die neue Schutzgebietsverordnung zum Download

 

weitere Informationen zum Schutzgebiet finden Sie hier:

Lage des Schutzgebietes

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Uchter Moor

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Uchter Moor 52.521861, 8.764687 Das Schutzgebiet \"Uchter Moor\" ist bereits EU-konform gesichert. Durch die I. Änderungsverordnung werden weitere Bereiche des Vogelschutzgebietes, die auf der Seite des Landkreises Nienburg/Weser bisher unberücksichtigt blieben, in die NSG-Verordnung einbezogen. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Nienburg/Weser. Eine Erteilung des Einvernehmens des Landkreises Diepholz zum Erlass der Verordnung im Kreistag wurde am 18.12.2017 per Beschluss erteilt. Die Verordnung trat am 25.01.2018, am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt, in Kraft. Ein weiterer Teil des Vogelschutzgebietes V40 ist somit EU-konform gesichert.Mehr Informationen über das Uchter Moor (Routenplaner)

 

Kartenlegende

natura2000Sicherung abgeschlossen

 

blank_green Das Gebiet befindet sich im öffentlichen Verfahren bzw. in Kürze wird das Verfahren eingeleitet. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.

blank_yellowDie Sicherung ist in der Feinabstimmung. Bald wird die Verordnung und die Karte in der jeweiligen Gemeinde ausliegen. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.

blank_red Das Gebiet wird erst in den kommenden Jahren als Natura 2000-Gebiet EU-konform gesichert.

 

 FFH-Gebiet

 

EU-Vogelschutzgebiet