Naturschutzgebiet „Uchter Moor“
Das Naturschutzgebiet (NSG) „Uchter Moor“ deckt einen Teilbereich des EU-Vogelschutzgebiets V 40 „Diepholzer Moorniederung“ ab. Es wurde bereits 2007 EU-konform gesichert. Jedoch wurden in der NSG-Verordnung von 2007, direkt an das NSG angrenzende Flächen, die ebenfalls zum Vogelschutzgebiet zählen, nicht berücksichtigt. Durch die I. Änderungsverordnung werden diese zumeist kleinen Flächen, die sich auf der Seite des Landkreises Nienburg (Weser) befinden, in die NSG-Verordnung einbezogen und somit auch hoheitlich gesichert.
Das Naturschutzgebiet

Das NSG „Uchter Moor“ wurde 2007 als Schutzgebiet ausgewiesen. Die bestehende „Uchter Moor“ – Verordnung erstreckt sich über Flächen der Samtgemeinde Uchte des Landkreises Nienburg (Weser) sowie im Nordwesten über angrenzende Flächen des Landkreises Diepholz. Im Westen grenzen die NSG „Nordeler Bruch“ (HA 088) und „Steinbrinker – Ströhener Masch“ (HA 153) an. Das NSG „Uchter Moor“ beherbergt ein bedeutsames Vorkommen von Vogelarten der Hochmoore sowie Zugvogelarten der Diepholzer Moorniederung wie z. B. Ziegenmelker, Kranich, Baumfalke und Schwarzkehlchen. Es handelt sich bei dem Gebiet zudem um eines der letzten Rückzugsorte der südlichen Rasse des Goldregenpfeifers.
Das Vogelschutzgebiet
Einige Flächen des Vogelschutzgebietes blieben bei der damaligen Grenzziehung des NSG „Uchter Moor“ auf der Seite des Landkreises Nienburg (Weser) unberücksichtigt, die direkt an das bestehende NSG „Uchter Moor“ angrenzen.
Bei den 5 Teilbereichen (insg. ca. 28 ha) handelt es sich um Grünlandflächen (darunter eine im Eigentum des Landkreises Nienburg (Weser) und eine im Eigentum des NLWKN), Acker- und Waldflächen sowie um einen Teil des Abbaugebietes des Torf- und Humuswerkes Uchte um das Betriebsgelände herum, welcher nach Abbauende entsprechend bestehender Genehmigung in die Renaturierung (Folgenutzung Naturschutz / Wiedervernässung) gegeben wird.
Aufgrund der Lage der einzelnen Teilbereiche und der Tatsache, dass diese hinsichtlich Vegetation und Artenvorkommen vollständig durch die bestehende „Uchter Moor“- Verordnung und deren Regelungen repräsentiert werden können, sollen diese hoheitlich noch ungeschützten Flächen in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen werden. Die Vorgaben der Verordnung sollen damit zukünftig auch für die 5 Erweiterungsbereiche gelten.
Da die „Uchter Moor“ – Verordnung bereits den EU – Vorgaben entspricht, sind somit ausschließlich die Verordnungs- und Übersichtskarte zu ergänzen. Die Verordnung selbst erhält nur einige formale Anpassungen durch die I. Änderungsverordnung wie die Aktualisierung von Gesetzesangaben und Rechtschreibungskorrekturen sowie die Anpassung an aktuelle Formulierungen und Bezeichnungen.
Das Einvernehmen des Landkreises Diepholz ist aufgrund seiner Betroffenheit in seinem gesetzlich zugewiesenen öffentlichrechtlichen Aufgabenbereich bei Entscheidungsreife der Verordnung einzuholen. Eine intensivere Beteiligung ist aufgrund der geringen Anpassungen und der ausschließlichen Hinzuziehung von Nienburger Flächen nach Rücksprache mit dem Landkreis Diepholz nicht erforderlich.
Der weitaus größte Teil des NSG wurde bereits 2007 zum NSG erklärt. Um das später gemeldete Vogelschutzgebiet nach nationalem Recht und Europarecht zu sichern, sind nun eine Überarbeitung der Verordnung und Flächenzuziehungen erforderlich.
Das Verfahren

Auch der unteren Jagdbehörde wurden die Planungen erläutert und die entsprechenden Unterlagen übermittelt. Der Jagdbeirat hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 keine Bedenken gegen die geplante Änderung der Naturschutzgebietsverordnung „Uchter Moor“ geäußert.
Die neue Schutzgebietsverordnung zum Download
weitere Informationen zum Schutzgebiet finden Sie hier:
- NLWKN: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/einzelnen_naturschutzgebiete/45001.html
Lage des Schutzgebietes
Das Gebiet befindet sich im öffentlichen Verfahren bzw. in Kürze wird das Verfahren eingeleitet. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.
Die Sicherung ist in der Feinabstimmung. Bald wird die Verordnung und die Karte in der jeweiligen Gemeinde ausliegen. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.
Das Gebiet wird erst in den kommenden Jahren als Natura 2000-Gebiet EU-konform gesichert.
EU-Vogelschutzgebiet