Sicherung der Natura 2000-Gebiete geht weiter

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Klosterbach
Der Klosterbach Quelle: NLWKN

Am 18. Dezember 2017 wurden die Verordnung für das Naturschutzgebiet „Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke“ und die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet „Libellen-Biotop Swinelake“ vom Kreistag beschlossen und von Landrat Cord Bockhop unterzeichnet. Mit Bekanntgabe im Amtsblatt sind die Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiete „Geestmoor und Klosterbachtal“ und „Swinelake bei Barenburg“ EU-konform gesichert. Zudem wurde beschlossen das Einvernehmen zum Erlass der landkreisübergreifenden Änderungsverordnung zum Naturschutzgebiet „Uchter Moor“ zu erteilen, welches im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nienburg liegt.

Der Kreistag beschließt neue Schutzgebiete

Am 18. Dezember wurden im Kreistag zwei Schutzgebietsverordnungen zur Sicherung von zwei FFH-Gebieten im Landkreis Diepholz beschlossen. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 02. Januar 2018 traten die Verordnungen am Folgetag in Kraft. Somit sind das FFH-Gebiet „Geestmoor und Klosterbachtal“ über das Naturschutzgebiet (NSG) „Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke“ sowie das FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Libellen-Biotop Swinelake“ EU-konform gesichert. Zudem wurde durch Beschluss das Einvernehmen zur I. Änderungsverordnung zur NSG-VerordnungUchter Moor“ erteilt, welches sich größtenteils auf dem Gebiet des Landkreises Nienburg und zu einem kleineren Teil auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz befindet und durch den Landkreis Nienburg bearbeitet wird. Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt trat die I. Änderungsverordnung zur NSG-Verordnung „Uchter Moor“ am Folgetag, dem 25.01.2018, in Kraft. Somit wurde ein weiterer Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“ EU-konform gesichert.

FFH-Gebiet „Geestmoor und Klosterbachtal“

Das FFH-Gebiet „Geestmoor und Klosterbachtal“ war bereits über zwei Naturschutzgebiete und in Teilen über Landschaftsschutzgebiete gesichert und seit 2005 bei der EU gemeldet. Die Verordnungsinhalte dieser Schutzgebiete entsprachen allerdings nicht den Vorgaben der europäischen FFH-Richtlinie. Zur Erhaltung der einzigartigen Lebensräume im FFH-Gebiet mit seinen seltenen Tier- und Pflanzenarten wurde das FFH-Gebiet nun als NSG „Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke“ gesichert. Es ist durch den Klosterbach und die angrenzenden Wald- und Moorlebensräume geprägt. Beim Bachtal des Klosterbaches mit seinen Au- und Bruchwäldern, Moorwäldern und den Relikten von ehemals hier vorherrschenden Mooren sowie den Waldgesellschaften mit Buchen und Eichen handelt es sich um EU-weit schützenswerte Lebensräume. Sie bieten zudem vielen schutzwürdigen Pflanzen wie beispielsweise dem Rundblättrigen Sonnentau (Drosera rotundifolia), der Moorlilie (Narthecium ossifragum) oder der Moosbeere (Vaccinium oxycoccos) einen wertvollen Lebensraum.

FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“

Das FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ ist ebenfalls seit 2005 als FFH-Gebiet gemeldet. Jedoch unterlag das Gebiet noch nicht dem nationalen Recht. Zum Schutz der Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) werden Teile der Fließgewässer Swinelake und Dalvesmoorgraben und angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen nun als LSG ausgewiesen um insbesondere die seltene Libellenart und ihre Lebensräume zu schützen.

Vogelschutzgebiet Diepholzer Moorniederung (V 40) – Teilbereich NSG „Uchter Moor

Das NSG „Uchter Moor“ zeichnet sich aus durch das Vorkommen von Vogelarten der Hochmoore sowie Zugvogelarten der Diepholzer Moorniederung wie z. B. Ziegenmelker, Kranich, und Schwarzkehlchen. Mit der Anpassung der bereits bestehenden Schutzgebietsverordnung und Flächenzuziehungen auf der Seite des Landkreises Nienburg (Weser) ist das Vogelschutzgebiet Diepholzer Moorniederung (V 40) in dem Teilbereich NSG „Uchter Moor“ nun EU-konform gesichert.

Die beschlossenen Verordnungen sowie Unterlagen zu den laufenden Auslegungsverfahren lassen sich auf den Internetseiten des Landkreises herunterladen. Auch weitere Informationen zu allen FFH-Gebieten im Landkreis Diepholz können unter natura2000.diepholz.de abgerufen werden.