Rathloser Gehäge | FFH Nr. 287
Die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet "Rathloser Gehäge" wurde am 22.10.2018 im Kreistag beschlossen. Die Verordnung trat am 16.11.2018, am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Das FFH-Gebiet ist somit EU-konform gesichert.