Neustädter Moor | FFH Nr. 067
Die Verordnungen zum Landschaftsschutzgebiet "Neustädter Moor" und Naturschutzgebiet "Neustädter Moor" wurden am 17.12.2018 im Kreistag beschlossen. Die Verordnungen traten am 21.12.2018, am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Das FFH-Gebiet ist somit EU-konform gesichert.
LSG:
NSG: