Das Schutzgebiet "Uchter Moor" ist bereits EU-konform gesichert. Durch die I. Änderungsverordnung werden weitere Bereiche des Vogelschutzgebietes, die auf der Seite des Landkreises Nienburg/Weser bisher unberücksichtigt blieben, in die NSG-Verordnung einbezogen. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Nienburg/Weser. Eine Erteilung des Einvernehmens des Landkreises Diepholz zum Erlass der Verordnung im Kreistag wurde am 18.12.2017 per Beschluss erteilt. Die Verordnung trat am 25.01.2018, am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt, in Kraft. Ein weiterer Teil des Vogelschutzgebietes V40 ist somit EU-konform gesichert.