Geestmoor und Klosterbachtal | FFH Nr. 280
Die Verordnung zum Naturschutzgebiet "Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke" wurde am 18.12.2017 im Kreistag beschlossen. Die Verordnung trat am 03.01.2018, am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Das FFH-Gebiet ist somit EU-konform gesichert.