Dümmer | FFH Nr. 065
FFH-Gebiet seit 2004. 100 % der Fläche des Landkreises Diepholz stehen unter Schutz. Die Verordnungen zu den Schutzgebieten im Landkreis Diepholz sind EU-konform.
Die Verordnungen über das NSG "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" und über das LSG "Dümmer" sind im Amtsblatt Nr. 25/2018 vom 20.12.2018 erschienen. Somit ist die Verordnung über das LSG "Dümmer" am Folgetag in Kraft getreten. Der Geltungsbereich der NSG-VO über das NSG "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" erstreckt sich auch auf den Landkreis Vechta und den Landkreis Osnabrück. Deshalb tritt die VO erst in Kraft sobald sie zusätzlich im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück veröffentlicht wurde.
Dies ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück am 15.08.2019 geschehen und die NSG-VO "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" ist somit am Folgetag in Kraft getreten.