Hier können die Entscheidungen im Ausschuss für Kreisentwicklung und Umwelt im Landkreis Diepholz zum Thema Natura 2000 nachvollzogen werden.

Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ in der Stadt Syke, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss:

Das Einvernehmen zur Teilaufhebung der Naturschutzgebietsverordnung „Uchter Moor“ durch den Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet NI 71 „Loher Holz“ in der Samtgemeinde Uchte (Landkreis Nienburg/Weser) durch den Landkreis Nienburg/Weser wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss: Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke“ in der Stadt Bassum und in der Samtgemeinde Schwaförden, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.

Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Libellen-Biotop Swinelake“ in der Samtgemeinde Kirchdorf, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Beschluss: Das Einvernehmen zum Erlass der in der Anlage beigefügten I. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Uchter Moor“ durch den Landkreis Nienburg/Weser in der Samtgemeinde Uchte, Landkreis Nienburg/Weser, und in der Gemeinde Wagenfeld, Landkreis Diepholz, wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Beschluss: Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wälder und Schlatts in am alten Forsthaus Erdmannshausen“ in der Samtgemeinde Schwaförden, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.

Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pastorendiek“ in der Samtgemeinde Schwaförden, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.

Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steller Heide“ in der Gemeinde Stuhr, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Beschluss: Das Einvernehmen zum Erlass der in der Anlage beigefügten Verordnung durch den Landkreis Nienburg (Weser) über das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ in der Samtgemeinde Uchte, Landkreis Nienburg (Weser), sowie in der Gemeinde Wagenfeld, Landkreis Diepholz, wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 1 Enthaltung

Beschluss: Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schlatts in der Leerßer Moorheide“ in der Stadt Syke, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.

Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oppenweher Moor“ in den Samtgemeinden Rehden und „Altes Amt Lemförde“ sowie der Gemeinde Wagenfeld, Landkreis Diepholz, wird unter Ergänzung der Präambel um den Zusatz „sowie § 9 Absatz 4 Nds. Jagdgesetz (NJagdG) vom 16.03.2001 (Nds. GVBl. S. 100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.06.2016 (Nds. GVBl. S. 114), beschlossen.

Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke“ in den Gemeinden Weyhe und Stuhr, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Enthaltungen: 1

Beschluss: Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Okeler Sandgrube“ in der Stadt Syke, Landkreis Diepholz, wird beschlossen.

Die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kammmolch-Biotop bei Bassum“ in der Stadt Bassum, Landkreis Diepholz, wird beschlossen. 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (14-Ja-Stimmen)

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren zur hoheitlichen Sicherung folgender FFH-Gebiete durchzuführen:

Gebiets- Nr. (FFH-Gebiet; NI Zählung, z.B. FFH 122) Name des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) geplante Sicherungs-form (NSG oder LSG) Beginn der Sicherung sowie der Anpassung bestehender Verordnungen geplanter Abschluss der erforderlichen Anpassung (Datum)
FFH 066 Oppenweher Moor NSG 2015 31.12.2016
FFH 252 Steller Heide LSG 2015 31.12.2016
FFH 280 Geestmoor und Klosterbachtal NSG 2015 31.12.2016
FFH 288 Pastorendiek und Amphibiengewässer

(= nördl. von Schwaförden)

LSG 2015 31.12.2016
FFH 409 Swinelake bei Barenburg LSG 2015 31.12.2016

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren zur hoheitlichen Sicherung folgender FFH-Gebiete durchzuführen:

Geb. Nr. (FFH-Gebiet; NI Zählung, z.B. FFH 122)Name des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)Geplante Sicherungsform (NSG oder LSG)Beginn der Sicherung sowie der Anpassung bestehender Verordnungengeplanter Abschluss der erforderlichen Anpassung (Datum)
FFH 250Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler BäkeLSG201431.12.2015
FFH 323Kammmolch-Biotop bei BassumNSG201431.12.2015
FFH 272Okeler SandgrubeNSG201431.12.2015
FFH 438Kammmolch-Biotop bei SykeLSG201431.12.2015
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:              14

Enthaltungen:              1

Beschluss: Die von der Verwaltung in dem Bericht an das Niedersächsische Umweltministerium genannten Termine zur Sicherung der FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig