Hier finden Sie alle Pressemitteilungen und Bilder zum Download

Pressemitteilung – Vogelschutzgebiete Info-Veranstaltung
Pressemitteilung – Beteiligungsverfahren Ausweisung LSG Kuppendorfer Böhrde
Allgemeine Informationen zu Natura 2000

Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Verfahrens und allgemeine Informationen über Natura 2000 im Landkreis Diepholz

EU-konforme Sicherung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und ihr Management

In den letzten Jahren wurden die 19 FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz EU-konform durch Schutzgebietsverordnungen gesichert. Der Großteil der Gebiete lag bereits in ausgewiesenen Landschafts- oder Naturschutzgebieten, sodass eine Überarbeitung bestehender Verordnungen ausreichte. Die Ausweisung neuer oder die Vergrößerung bestehender Schutzgebiete zur FFH-Gebietssicherung war nur in Ausnahmefällen nötig.

Seit 2018 ist die Sicherung erfolgreich abgeschlossen und die darauf erfolgte Erstellung von Managementplanungen in den FFH-Gebieten fertiggestellt. Die Erstellung von Managementplänen mit Zielen und Maßnahmen für die jeweiligen Gebiete leitet sich ebenfalls aus dem EU-Recht ab, wonach die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind die Lebensraumtypen und Arten gemäß FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie durch geeignete Maßnahmen auf Dauer in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten bzw. diesen wiederherzustellen. Für die einzelnen FFH-Gebiete wurden hierzu bis Ende 2020 Managementpläne oder gleichwertige Instrumente erstellt und umgesetzt. Diese Pläne sind fortschreibungsfähig.

In einem Großteil der FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz laufen bereits seit Jahren oder Jahrzehnten regelmäßige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Diese gilt es nun im Zuge der Maßnahmenplanung entsprechend der europäischen Vorgaben zu dokumentieren, zu bewerten und im Bedarfsfall zu optimieren.

EU-konforme Sicherung der europäischen Vogelschutzgebiete und ihr Management

Der Landkreis Diepholz ist außerdem verpflichtet die EU-Vogelschutzgebiete flächendeckend durch nationales Recht zu sichern.

Im Landkreis Diepholz liegen insgesamt vier europäische Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 18.000 ha. Hierzu zählen die EU-VSG Dümmer (V39), Diepholzer Moorniederung (V40), Kuppendorfer Böhrde (V41) und Oppenweher Moor (V74). Zum größten Teil überschneiden sich Bereiche der FFH-Gebiete mit den EU-Vogelschutzgebieten. Die sich überschneidenden Bereiche wurden bereits durch die bis 2018 erlassenen Schutzgebietsverordnungen gesichert. Vollständig EU-konform gesichert im Landkreises Diepholz sind somit durch die bereits erlassenen Verordnungen die EU-Vogelschutzgebiete Dümmer und Oppenweher Moor. Das EU-Vogelschutzgebiet Diepholzer Moorniederung ist bislang zu ca. 77 % EU-konform durch Schutzgebietsverordnungen gesichert. Die noch verbleibenden Anteile verteilen sich auf vier Areale, die nur zu einem geringeren Anteil neu unter Schutz gestellt werden. Geplant ist die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete „Hespelohmoor, Holzhauser Bruch und Kulturlandschaft am Renzeler Moor“, „Rehdener Geestmoor“, „Neustädter Moor II“ sowie des Naturschutzgebiets „Bleckriede“. Im Wesentlichen werden bereits bestehende Verordnungen durch neue ersetzt. Das Vogelschutzgebiet Kuppendorfer Böhrde (V41) ist größtenteils bereits durch das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Böhrde/Hohes Moor“ hoheitlich gesichert. Diese bestehende Landschaftsschutzgebiets-Verordnung wird durch eine neue Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ersetzt. Ein kleiner Bereich befindet sich auf dem Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser. Die Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebiets Kuppendorfer Böhrde wird durch den Landkreis Diepholz in Abstimmung mit dem Landkreis Nienburg/Weser erfolgen.

Geplant ist somit die Ausweisung von vier Landschaftsschutzgebieten und einem Naturschutzgebiet in den Teilbereichen der Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 2.679 ha, die nicht bereits über die Sicherung der FFH-Gebiete neu ausgewiesen wurden. Die Managementplanung für das Vogelschutzgebiet Kuppendorfer Böhrde wird bereits parallel zur Schutzgebietsausweisung erstellt und über Fördergelder der EU zu 80 % finanziert.