Alle neuen Verordnungen zum Download

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiet Bleckriede (V40)

Das EU-Vogelschutzgebiet V40 „Diepholzer Moorniederung“ wird unter anderem als Naturschutzgebiet „Bleckriede“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 23. Dezember 2023, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Naturschutzgebiet Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor (FFH 065)

Das FFH-Gebiet 065 „Dümmer“ wird unter anderem als Naturschutzgebiet „Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 16. August 2019, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Naturschutzgebiet Hohes Moor (FFH 431)

Das FFH-Gebiet 431 „Hohes Moor bei Kirchdorf“ wurde als Naturschutzgebiet „Hohes Moor“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 11. April 2019, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Nds. Ministerialblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Naturschutzgebiet Neustädter Moor (FFH 067)

Das FFH-Gebiet 067 „Neustädter Moor“ wurde unter anderem als Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 21. Dezember 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Großes Renzeler Moor (FFH 166)

Das FFH-Gebiet 166 „Renzeler Moor“ wurde als Naturschutzgebiet „Großes Renzeler Moor“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 21. Dezember 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Hachetal und Freidorfer Hachetal (FFH 271)

Das FFH-Gebiet 271 „Hachetal“ wurde als Naturschutzgebiet „Hachetal und Freidorfer Hachetal“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 02. November 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Diepholzer Moor (FFH 429)

Das FFH-Gebiet 429 „Diepholzer Moor“ wurde als Naturschutzgebiet „Diepholzer Moor“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 02. November 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Rehdener Geestmoor (FFH 165)

Das FFH-Gebiet 165 „Rehdener Geestmoor“ wurde als Naturschutzgebiet „Rehdener Geestmoor“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 02. November 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Nördliches und Mittleres Wietingsmoor, Freistätter Moor und Sprekelsmeer (FFH 286)

Das FFH-Gebiet 286 „Wietingsmoor“ wurde unter anderem als Naturschutzgebiet „Nördliches und Mittleres Wietingsmoor, Freistätter Moor und Sprekelsmeer“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 02. November 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt (FFH 168)

Das FFH-Gebiet 168 „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ wurde als Naturschutzgebiet „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 16. Juli 2018 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke (FFH 280)

Das FFH-Gebiet 280 „Geestmoor und Klosterbachtal “ wurde als Naturschutzgebiet „Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 02. Januar 2018 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Uchter Moor (EU-Vogelschutzgebiet V 40)

Das Vogelschutzgebiet (V 40) „Diepholzer Moorniederung“ wurde in einem Teilbereich bereits durch den Landkreis Nienburg als Naturschutzgebiet „Uchter Moor“ EU-konform gesichert. Mit der I. Änderungsverordnung werden Flächen auf Seiten des Lankreises Nienburg (Weser) zum Naturschutzgebiet hinzugezogen. Die I. Änderungsverordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt vom 24. Januar 2018 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum EU-Vogelschutzgebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Steinbrinker-Ströhener Masch (EU-Vogelschutzgebiet V 40)

Das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ wird durch den Landkreis Nienburg neu ausgewiesen. Die Verordnung für das NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“ trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 12.07.2017 in Kraft. Ein Teilbereich des Vogelschutzgebietes ist somit EU-konform gesichert. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum EU-Vogelschutzgebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Pastorendiek (FFH 288)

Das FFH-Gebiet 288 „Pastorendiek und Amphibiengewässer nördlich Schwaförden“ wurde unter anderem als Naturschutzgebiet „Pastorendiek“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 03. Juli 2017 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Oppenweher Moor (FFH 066)

Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2016 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Naturschutzgebiet Okeler Sandgrube (FFH 272)

Das Naturschutzgebiet wurde durch den Kreistag am 21. Dezember 2015 beschlossen. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2015 in Kraft. Hier können Sie die Verordnung und die Übersichtskarte herunterladen:


Naturschutzgebiet Kammmolchbiotop Bassum (FFH 323)

Das Naturschutzgebiet wurde durch den Kreistag am 21. Dezember 2015 beschlossen. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2015 in Kraft. Hier können Sie die Verordnungen und die Übersichtskarte herunterladen:

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiet Dümmer (FFH 065)

Das FFH-Gebiet 065 „Dümmer“ wird unter anderem als Landschaftsschutzgebiet „Dümmer“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 21. Dezember 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Landschaftsschutzgebiet Neustädter Moor (FFH 067)

Das FFH-Gebiet 067 „Neustädter Moor“ wurde unter anderem als Landschaftsschutzgebiet „Neustädter Moor“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 21. Dezember 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Landschaftsschutzgebiet Rathloser Gehäge (FFH 287)

Das FFH-Gebiet 287 „Rathloser Gehäge“ wurde als Landschaftsschutzgebiet „Rathloser Gehäge“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 16. November 2018, am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Landschaftsschutzgebiet Schlatts am Wietingsmoor (FFH 286)

Das FFH-Gebiet 286 „Wietingsmoor“ wurde unter anderem als Landschaftsschutzgebiet „Schlatts am Wietingsmoor“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am 02. November 2018, am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen.

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Landschaftsschutzgebiet Libellen-Biotop Swinelake (FFH 409)

Das FFH-Gebiet 409 „Swinelake bei Barenburg“ wurde als Landschaftsschutzgebiet „Libellen-Biotop Swinelake“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 02. Januar 2018 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Landschaftsschutzgebiet Wälder und Schlatts am alten Forstamt Erdmannshausen (FFH 288)

Das FFH-Gebiet 288 „Pastorendiek und Amphibiengewässer nördlich Schwaförden“ wurde unter anderem als Landschaftsschutzgebiet „Wälder und Schlatts am alten Forstamt Erdmannshausen“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 03. Juli 2017 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen.

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Landschaftsschutzgebiet Steller Heide (FFH 252)

Das FFH-Gebiet 252 „Steller Heide“ wurde als Landschaftsschutzgebiet „Steller Heide“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 03. Juli 2017 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen.

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Landschaftsschutzgebiet Hache, Ochtum, Kosterbach/Varreler Bäke (FFH 250)

Das FFH-Gebiet 250 „Untere Delme, Hache, Ochtum, Varreler Bäke “ wurde als Landschaftsschutzgebiet „Hache, Ochtum, Kosterbach/Varreler Bäke“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2016 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.

Landschaftsschutzgebiet Schlatts in der Leerßer Moorheide (FFH 438)

Das FFH-Gebiet 438 „Kammmolch-Biotop bei Syke“ wurde als Landschaftsschutzgebiet „Schlatts in der Leerßer Moorheide“ EU-konform gesichert. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2016 in Kraft. Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Eine Übersicht zum FFH-Gebiet finden Sie hier.