EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet – Zwei Schutzgebietsformen ein zusammenhängendes Konzept

Natura 2000 ist ein EU-weites zusammenhängendes (kohärentes) Netzwerk aus Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter Arten und/oder der für einen Naturraum typischen naturnahen und natürlichen Lebensräume. Die Schutzgebiete wurden entweder nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) oder nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen.

Mit der Meldung der ausgewählten Gebiete an die EU erfolgte die Übernahme der europäischen Rahmenvorschriften in das deutsche Bundesrecht.  Die FFH-Richtlinie versucht länderübergreifend besonders gefährdete heimische Pflanzen- und Tierarten einschließlich ihrer natürlichen Lebensräume sowie naturnahe und natürliche Lebensraumtypen zu schützen.

Mit Natura 2000 wird versucht dem Verlust der biologischen Vielfalt in Europa Einhalt zu gebieten. Je mehr Arten wir in der Natur haben und je besser die Arten und Lebensräume untereinander vernetzt sind, desto stärker ist die Natur gegenüber Störungen von außen gewappnet. Deshalb versuchen sich viele Staaten weltweit für Biodiversität (biologische Vielfalt) einzusetzen (s. auch Konvention über biologische Vielfalt).

Das Schutzkonzept der Flora-Fauna-Habitat (kurz FFH)-Richtlinie basiert auf der Erkenntnis, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt nicht ausschließlich durch den Schutz einzelner Habitate (Lebensräume) sondern nur durch Einbeziehung eines Biotopverbundes erreicht werden kann. Zwischen den Natura 2000-Gebieten sollen zusätzlich Landschaftselemente mit Verbundfunktion gefördert werden (vgl. Artikel 10 der FFH-Richtlinie).

Alle Schutzgebiete sollen also miteinander verbunden werden können, damit Tiere und Pflanzen wieder die Möglichkeit haben zu wandern. Viele Tiere und Pflanzen sind zum Erhalt ihrer Population auf ein großflächiges und stabiles Verbreitungsgebiet mit Verbindung zu anderen Populationen und Lebensräumen angewiesen. Der genetische Austausch zwischen Populationen einer Art sichert das langfristige Überleben, da sich so das Genmaterial verjüngen kann.

Die EU Vogelschutzrichtlinie ähnelt in ihrer Zielsetzung der FFH-Richtlinie, bezieht sich aber ausschließlich auf den Schutz von Vogelarten. Deshalb schließt die FFH-Richtlinie die Vogelarten als Auswahlkriterien für FFH-Gebiete aus.

Die Vogelschutzrichtlinie zielt darauf ab sämtliche wild lebende Vogelarten, die in der EU heimisch sind, in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten und ist somit insbesondere auf den Schutz der Flächen/Lebensstätten ausgerichtet.

 

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