Naturschutzgebiet „Steinbrinker Ströhener Masch“
Das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ befindet sich im EU-Vogelschutzgebiet V 40 „Diepholzer Moorniederung“. Deshalb wurde dieses Teilgebiet nun EU-konform gesichert .
Die Verordnung zum NSG HA 153 Steinbrinker – Ströhener Masch trat mit dem Erscheinen im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 12.07.2017 am Folgetag offiziell in Kraft.
Das Naturschutzgebiet
Das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ mit einer Größe von 255 ha wurde 1991 im Landkreis Nienburg (220,7 ha) sowie in einem kleinen Bereich im Landkreis Diepholz (34,3 ha) ausgewiesen. Das Schutzgebiet liegt westlich des Großen Uchter Moores in der Diepholzer Moorniederung. Mit der Unterschutzstellung sollen hauptsächlich Brut- und Nahrungsräume für Feuchtwiesenvögel erhalten und entwickelt werden. Es handelt sich um Grünlandbereiche auf Niedermoor, die vor der Unterschutzstellung stark vom Umbruch in Ackerland bedroht waren. Neben dem Umbruchverbot in der Naturschutzgebiets-Verordnung sorgte großflächiger Flächenankauf der Naturschutzverwaltung für eine Trendumkehr. Die Flächen werden heute überwiegend extensiv genutzt. Durch Grabenstaue werden Teile des Gebietes zeitweilig vernässt, so dass Wiesenvögel Lebensraum vorfinden und andere Feuchtigkeit liebende Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben und sich neu ansiedeln können.
Im Süden grenzt das NSG „Nordeler Bruch“ (HA 088), im Osten das NSG „Uchter Moor“ (HA 208) an.
Das Vogelschutzgebiet
Der weitaus größte Teil des NSG wurde bereits 1991 zum NSG erklärt. Um das später gemeldete Vogelschutzgebiet nach nationalem Recht und Europarecht zu sichern, sind nun eine Überarbeitung der Verordnung und Flächenzuziehungen erforderlich.
Teile des Naturschutzgebietes liegen im Landkreis Diepholz. Die Bearbeitung durch den Landkreis Nienburg – in einvernehmlicher Verständigung mit dem Landkreis Diepholz – beruht auf einem Erlass zur Zuständigkeitsübertragung durch das Umweltministerium (vgl. Bericht 2016/109). Die Steinbrinker-Ströhener Masch mit ihren weitläufigen, zusammenhängenden Feuchtgrünländern hat eine besondere Bedeutung für seltene und gefährdete Vogelarten wie den Großen Brachvogel, die Bekassine und den Rotschenkel, die in den extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden brüten und ihre Jungen aufziehen. Weitere Vogelarten, Amphibien und sonstige schutzbedürftige wild lebende Arten nutzen neben den Grünländern auch die Äcker und Gehölzbestände im NSG als Lebensstätte. Die Feuchtgrünländer befinden sich überwiegend im Eigentum des Landkreises Nienburg oder des Landes Niedersachsen.
Das Verfahren
Als Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung wurde von der Verwaltung der Entwurf einer Schutzgebietsverordnung erarbeitet und in Wagenfeld-Ströhen auf einer Informationsveranstaltung für betroffene Eigentümer, Unterhaltungsverbände und Interessenvertreter vorgestellt. Mit dem Landkreis Diepholz und dem BUND Diepholzer Moorniederung als Naturschutzverband wurden Abstimmungsgespräche geführt. Auch der kreisnienburger Jagdbeirat wurde bereits beteiligt.
Die neue Schutzgebietsverordnung zum Download
Quelle und mehr Informationen hier:
Lage des Schutzgebietes
Das Gebiet befindet sich im öffentlichen Verfahren bzw. in Kürze wird das Verfahren eingeleitet. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.
Die Sicherung ist in der Feinabstimmung. Bald wird die Verordnung und die Karte in der jeweiligen Gemeinde ausliegen. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.
Das Gebiet wird erst in den kommenden Jahren als Natura 2000-Gebiet EU-konform gesichert.
EU-Vogelschutzgebiet