Schutzgebietsausweisung und EU konforme Sicherung?

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Zurzeit werden die FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz EU-konform gesichert. Aber was bedeutet das eigentlich?

Naturschutzgebiet Huntebruch Bild: Oliver Lange
Naturschutzgebiet Huntebruch Bild: Oliver Lange

Alle 19 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete des Landkreises Diepholz müssen bis Ende 2018 EU-konform gesichert werden. Das bedeutet, dass sie als Naturschutz– oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden bzw. dass die bestehenden Verordnungen angepasst werden. Der überwiegende Teil der FFH-Gebiete im Landkreis ist schon hoheitlich, also als Schutzgebiet, gesichert.
Wie beispielsweise das Naturschutzgebiet „Okeler Sandgrube“ hier musste „lediglich“ die Schutzgebietsverordnung angepasst werden. Für das „Kammmolchbiotop bei Bassum“ musste allerdings ein komplett neues Schutzgebiet geschaffen werden.

Was ist das Ziel einer EU-konformen Sicherung?
Um die Schutzgebiete EU-konform zu sichern, muss in den jeweiligen Verordnungen die Zielsetzung des kohärenten Netzwerks Natura 2000 berücksichtigt werden. Ziel ist es den günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und FFH-Arten zu erhalten. Ein günstiger Erhaltungszustand ist dann erreicht, wenn weder das Verbreitungsgebiet noch die Populationsgröße der Art bzw. die Flächengröße des Lebensraumtyps abgenommen und keine Verschlechterungen der qualitativen Ausstattung stattgefunden  hat. Daher müssen auch die Strukturen und Funktionen der Lebensraumtypen  langfristig in einem guten Zustand gesichert werden.

Fadenenzian
Fadenenzian (Quelle: Amanda Scott | whatswildincornwall.com)

Die Ziele werden in einer Schutzgebietsverordnung festgehalten

Um den Zielen von Natura 2000 und damit der FFH-Gebiete gerecht zu werden, werden bestimmte Teile der Verordnung daraufhin angepasst.

  • Schutzzweck: Hier wird nicht nur allgemein aufgeführt, weshalb das Gebiet schützenswert ist. Sondern auch weshalb es nach der FFH-Richtlinie zum FFH-Gebiet erklärt wird. Sprich es werden die Lebensraumtypen und die Arten nach FFH-Anhang 2 aufgeführt.
  • Verbote und Freistellungen: Diese werden so angepasst, dass der günstige Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten nicht durch bestimmte  Nutzungen gefährdet wird.
  • Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen: Hier werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen aufgeführt die zu einer langfristigen Sicherung des günstigen Erhaltungszustands führen. Meist wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen ausführlicher in einem Maßnahmenblatt, Pflege- und Entwicklungsplan oder Managementplan aufgeführt werden.

Die Verbote, Freistellungen, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ergeben sich unmittelbar aus dem Schutzzweck und  werden nur veranlasst, wenn sie zu Erhaltung des Schutzzwecks notwendig sind.

 

Kanu auf dem Dümmer
Kanu auf dem Dümmer (Oliver Lange)

Eigentümer und Landnutzer werden frühzeitig eingebunden
Bereits im Zuge der Vorbereitungen zur  Anpassung von Verordnungen oder Neuausweisung von Schutzgebieten wird nach Möglichkeit das Gespräch mit den Eigentümern, Nutzern und anderen Betroffenen (wie Jäger etc.) gesucht, um diese zu informieren und Verbote und Freistellungen im Dialog anpassen zu können.

Eine Stellungnahme kann jeder einreichen
Wenn die Verordnung und die Abgrenzung angepasst wurden, beginnt das öffentliche Verfahren. Hier wird noch einmal jedem die Möglichkeit gegeben eine Stellungnahme abzugeben. Dies bedeutet, dass jeder Anregungen und Kritik zum Inhalt der Verordnung und/oder zur Abgrenzung in der Übersichtskarte per Post, per E-Mail oder zu Niederschrift bei der Stadt oder dem Landkreis einbringen kann.

Bruchwasserläufer (Oliver Lange)
Bruchwasserläufer (Oliver Lange)

Dabei werden sogenannte Träger öffentlicher Belange (TÖB) (darunter bspw. Städte und Gemeinden oder die Landwirtschaftskammer) und anerkannte Naturschutzverbände gesondert eingeladen eine Stellungnahme abzugeben. Zusätzlich zu dieser TÖB-Beteiligung kann jeder Bürger die Schutzgebietsverordnung und die Karte des Schutzgebietes bei der jeweiligen Gemeinde für vier Wochen einsehen. Im Landkreis Diepholz ist es auch möglich diese zu den angegebenen Zeiten auf dieser Internetseite herunterzuladen. Jeder kann während dieser vier Wochen eine Stellungnahme zu der Verordnung abgeben.