
Landschaftsschutzgebiete – Wie wird die Landschaft hier geschützt?
Das Landschaftsbild und der Schutz der Naturgüter stehen bei Landschaftsschutzgebieten im Vordergrund. Es soll der sogenannte Charakter des Gebietes erhalten werden.
Kulturlandschaft steht im Zentrum des Schutzes
In Landschaftsschutzgebietet finden sich kulturgeschichtliche bedeutende Landschaften, die ein Bild der historischen landwirtschaftlichen Nutzung zeichnen. Darunter fallen bspw. strukturreiche Kulturlandschaft mit Hecken und Teichen. Aber auch Landschaften für die Erholung in der Nähe von Städten und Pufferzonen für wertvolle Naturschutzgebiete werden als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Diese Gebiete werden großflächig geschützt, um den Charakter der Kulturlandschaft abbilden zu können. Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um vom Menschen geprägte Gebiete, weshalb die Nutzung innerhalb der Gebiete auch weniger eingeschränkt wird als bspw. in Naturschutzgebieten. Allerdings können auch hier Nutzungen verboten werden, wenn sie dem Schutzzweck zuwider laufen.
Mit den Bürgen, Landbesitzern und Landnutzern erfolgt eine individuelle Abstimmung der Verordnungsinhalte zur Umsetzung der Erhaltungsziele insbesondere unter Berücksichtigung der derzeitigen Nutzungssituation. Hierzu sind auch Einzelberatungen möglich. Es ist jedoch anzunehmen, dass der überwiegende Teil der derzeitigen Nutzungen nicht zu einer Verschlechterung der wertbestimmenden Lebensraumtypen und Arten der FFH-RL führen werden, sodass diese in den bestehenden bzw. neu auszuweisenden Landschaftsschutzgebieten freigestellt werden können.
Im geregelten Beteiligungsverfahren kann die Öffentlichkeit zur jeweiligen Verordnung eine Stellungnahme abgegeben und dabei helfen eine Schutzgebietsverordnung zu verabschieden, die versucht allen Ansprüchen gerecht zu werden.
Hilfreiche Links
- Wenden Sie sich einfach direkt an uns bei weiteren Fragen zum Thema Erschwernisausgleich, Stellungnahmen und Verordnungen.
- Die aktuellen Termine für die öffentlichen Veranstaltungen finden Sie hier.
- Die Verordnungen und Karten zu den jeweiligen Schutzgebieten finden Sie in den Steckbriefen