Beginn der öffentlichen Beteiligung für die Kuppendorfer Böhrde

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Anpassung des EU-Vogelschutz-Gebiets „Kuppendorfer Böhrde“ an europäische Anforderungen

Öffentliche Beteiligung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets gestartet

Die „Kuppendorfer Böhrde“ wurde im Jahr 2001 als EU-Vogelschutzgebiet an die Europäische Union gemeldet und gehört zum Schutzgebietsnetz Natura 2000. Mit ca. 99 Prozent liegt der größte Flächenanteil des Gebietes im Landkreis Diepholz. Die verbleibenden circa 1 Prozent befinden sich im Landkreis Nienburg/Weser. Der Landkreis Diepholz plant den landkreisübergreifenden Erlass einer Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Kuppendorfer Böhrde“.

Der Verordnungsentwurf mit den Karten sowie der Begründung zum geplanten LSG „Kuppendorfer Böhrde“ liegen vom 08. Januar bis einschließlich 09. Februar 2024 in den Rathäusern der Samtgemeinde Kirchdorf (Landkreis Diepholz) und der Samtgemeinde Uchte (Landkreis Nienburg/Weser) sowie im Kreishaus des Landkreises Diepholz und im Kreishaus des Landkreises Nienburg/Weser während der Öffnungszeiten aus. Darüber hinaus können sie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de/service/laufende-ausweisungsverfahren/) eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Samtgemeinden sowie beim Landkreis Diepholz oder beim Landkreis Nienburg/Weser vorgebracht oder per E-Mail an natura2000@diepholz.de übermittelt werden.

Die „Kuppendorfer Böhrde“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die Meldung als EU-Vogelschutzgebiet, unterliegt das Gebiet einem besonderen Schutzstatus. Natura 2000 setzt sich das Ziel, die wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten europaweit zu erhalten. Die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie sind durch die Mitgliedstaaten der EU umzusetzen. Für die EU-Vogelschutzgebiete im Landkreis Diepholz bedeutet dies die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder als Naturschutzgebiet.

Das geplante Landschaftsschutzgebiet im Bereich des EU-Vogelschutzgebiets „Kuppendorfer Böhrde“ setzt sich im Landkreis Diepholz aus Teilen des LSG „Böhrde/Hohes Moor“ sowie Flächen, die bislang keinem nationalen Schutz unterlagen, und aus Teilen des LSG „Die Böhrde“ im Landkreis Nienburg/Weser zusammen und hat insgesamt eine Flächengröße von ca. 697 ha.

Die bisherigen Schutzgebietsverordnungen im Bereich des EU-Vogelschutz-Gebiets „Kuppendorfer Böhrde“ sollen durch das Verfahren an Vorgaben der EU gebündelt und angepasst werden und jene Bereiche, die bisher keinen nationalen Schutzstatus haben, einbezogen werden. Dadurch würde ein neues einheitliches Landschaftsschutzgebiet „Kuppendorfer Böhrde“ ausgewiesen.

Nähere Informationen zum Verfahren und den Inhalten sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.

  Ansprechperson für Presseanfragen:  
Landkreis Diepholz Fachdienst 67 – Kreisentwicklung   Frau Inga Deck Niedersachsenstraße 2 49356 Diepholz Tel.: 05441/976-1275 E-Mail: natura2000@diepholz.de  Fachdienst 16 – Büro des Landrats und Rechtsangelegenheiten Frau Mareike Rein Niedersachsenstraße 2 49356 Diepholz Tel.: 05441/976-1303 E-Mail: mareike.rein@diepholz.de
  
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