Beginn der öffentlichen Beteiligung für Teilgebiete des Vogelschutzgebiets „Diepholzer Moorniederung“

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Vogelschutzgebiete werden EU-konform

Beginn der öffentlichen Beteiligung für Teilgebiete des Vogelschutzgebiets „Diepholzer Moorniederung“

Weitere Teilgebiete des EU-Vogelschutzgebiets „Diepholzer Moorniederung“ als Bestandteil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden EU-konform. Neue und bestehende Schutzgebietsverordnungen werden inhaltlich an die EU-Richtlinien angepasst. Die Verordnungsentwürfe mit den Karten sowie den Begründungen zum geplanten Naturschutzgebiet „Bleckriede“ und den geplanten Landschaftsschutzgebieten „Rehdener Geestmoor“ und „Hespelohmoor, Holzhauser Bruch und Kulturlandschaft am Renzeler Moor“ liegen für einen Monat vom 12. Juni bis einschließlich 14. Juli 2023 in den Rathäusern der Gemeinde Wagenfeld, den Samtgemeinden Kirchdorf und Rehden sowie im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus. Darüber hinaus können sie auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de/service/laufende-ausweisungsverfahren/) eingesehen werden.

Das Vogelschutzgebiet „Diepholzer Moorniederung“ umfasst mehrere große Moorkomplexe und deren Randbereiche. Es hat eine Größe von insgesamt 12.638 ha und erstreckt sich über die Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser. Der Großteil des Gebiets wurde bereits bis 2018 im Zuge der EU-konformen Sicherung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete durch den Erlass von Schutzgebietsverordnungen in den sich überschneidenden Bereichen gesichert. Nun werden in den verbleibenden Teilbereichen des EU-Vogelschutzgebiets innerhalb des Landkreis Diepholz die bestehenden Schutzgebietsverordnungen an die Vorgaben der EU angepasst.

Anregungen und Bedenken können von allen Personen als Stellungnahme bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich, d. h. postalisch oder per Email unter natura2000@diepholz.de, oder zur Niederschrift bei den Gemeinden sowie dem Landkreis vorgebracht werden.

Im Landkreis Diepholz liegen vier EU-Vogelschutzgebieten, die eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 18.000 ha aufweisen. Hierzu zählen die Gebiete Dümmer, Diepholzer Moorniederung, Kuppendorfer Böhrde und das Oppenweher Moor. Die EU-Vogelschutzgebiete sind Teil des europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000, dem weltweit größten Netzwerk aus Schutzgebieten. Sie unterliegen damit einem besonderen Schutzanspruch, denn das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat den Erhalt der europaweit wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten zum Ziel. Die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie sind durch die Mitgliedstaaten der EU umzusetzen. Für die EU-Vogelschutzgebiete im Landkreis Diepholz bedeutet dies die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder als Naturschutzgebiet. Die bisherigen Schutzgebietsverordnungen im Bereich der anstehenden Verfahren entsprechen nicht den europäischen Anforderungen. Das Naturschutzgebiet „Bleckriede“ wird in seinen bisherigen Gebietsgrenzen neu ausgewiesen. In die Landschaftsschutzgebiete „Rehdener Geestmoor“ und „Hespelohmoor, Holzhauser Bruch und Kulturlandschaft am Renzeler Moor“ werden sowohl Bereiche des bestehenden Landschaftsschutzgebiets „Großes Renzeler Moor und Schwarzes Moor“ als auch Bereiche, die bisher nicht über ein Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet geschützt sind, einbezogen.

Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.