Der Kreistag beschließt am 12.06.2017 Schutzgebiete

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Binnendüne in der Steller Heide

Am 12. Juni wurden die Verordnung für das Naturschutzgebiet „Pastorendiek“ und die Verordnungen für die Landschaftsschutzgebiete „Wälder und Schlatts am alten Forstamt Erdmannshausen“ und „Steller Heide“ vom Kreistag beschlossen und von Landrat Cord Bockhop unterzeichnet. Mit Bekanntgabe im Amtsblatt sind die Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiete „Pastorendiek und Amphibiengewässer nördlich Schwaförden“ und „Steller Heide“ EU-konform gesichert. Zudem wurde beschlossen das Einvernehmen zum Erlass des landkreisübergreifenden Naturschutzgebietes „Steinbrinker-Ströhener Masch“ zu erteilen, welches im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nienburg liegt und mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft tritt.

Der Kreistag beschließt neue Schutzgebiete

Als am 12. Juni der Kreistag zusammentraf, wurden unter Anderem drei Schutzgebietsverordnungen zur Sicherung von zwei FFH-Gebieten im Landkreis Diepholz beschlossen. Landrat Cord Bockhop unterzeichnete die Verordnungen. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt am 03. Juli 2017 traten die Verordnungen am Folgetag in Kraft. Somit sind das FFH-Gebiet „Pastorendiek und Amphibiengewässer nördlich Schwaförden“ über das Naturschutzgebiet (NSG) „Pastorendiek“ und das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Wälder und Schlatts am alten Forstamt Erdmannshausen“ sowie das FFH-Gebiet „Steller Heide“ über das LSG „Steller Heide“ EU-konform gesichert. Zudem wurde durch Beschluss das Einvernehmen zur NSG-VerordnungSteinbrinker-Ströhener Masch“ erteilt, welches sich größtenteils auf dem Gebiet des Landkreises Nienburg und zu kleinen Teilen auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz befindet und durch den Landkreis Nienburg bearbeitet wird. Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt trat die NSG-Verordnung „Steinbrinker-Ströhener Masch“ am Folgetag, dem 13.07.2017, in Kraft.

Die EU-konforme Sicherung von Natura2000-Gebieten geht weiter

Bis Ende 2018 werden noch weitere Schutzgebiete an die Vorgaben der FFH-Richtlinie angepasst. Ein weiteres derzeit im Verfahren befindliches Schutzgebiet ist das NSG „Uchter Moor“. Hier können die Unterlagen zur I. Änderungsverordnung bei der Gemeinde Wagenfeld noch bis zum 10. August bei der Samtgemeinde Uchte im Landkreis Nienburg sowie bei den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser eingesehen werden. Die Sicherung führt der Landkreis Nienburg durch. Die Verordnungsunterlagen können auch auf der Internetseite natura2000.diepholz.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Das NSG „Pastorendiek“ und das LSG „Wälder und Schlatts am alten Forstamt Erdmannshausen“

Das FFH-Gebiete „Pastorendiek und Amphibiengewässer nördlich Schwaförden“ ist bereits seit 2005 bei der EU gemeldet. Mit der hoheitlichen Sicherung des FFH-Gebietes durch das NSG „Pastorendiek“ und das LSG „Wälder und Schlatts am alten Forstamt Erdmannshausen“ ist das FFH-Gebiet nun EU-konform gesichert. Nährstoffarme Gewässer und torfmoosreiche Schwingrasen geben neben den schutzwürdigen Pflanzen Drachenwurz (Calla palustris) und Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia) auch dem Kammmolch (Triturus cristatus) einen wertvollen Lebensraum. Zur Erhaltung dieser einzigartigen Lebensräume wurden Verbote, Freistellungen und Maßnahmen angepasst.

Das NSG „Steller Heide“

Die „Steller Heide“ ist ebenfalls bereits seit 2005 als FFH-Gebiet gemeldet. Jedoch unterlag das Gebiet noch nicht vollständig dem nationalen Recht. Um das Dünengelände mit Heiden und Sandtrockenrasen, sowie die Schlatts mit angrenzenden Übergangs- und Schwingrasenmooren langfristig zu schützen wurde nun ein LSG ausgewiesen.

Das NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“

Das NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“ mit seinen weitläufigen zusammenhängenden Feuchtgrünländern hat eine besondere Bedeutung für seltene und gefährdete Vogelarten wie den Großen Brachvogel, die Bekassine und den Rotschenkel, die in den extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden brüten und ihre Jungen aufziehen. Mit der Anpassung der bereits bestehenden Schutzgebietsverordnung und Flächenzuziehungen ist das Vogelschutzgebiet Diepholzer Moorniederung in dem Teilbereich NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“ nun EU-konform gesichert.

Verordnungen und weitere Informationen

Die beschlossenen Verordnungen sowie Unterlagen zu den laufenden Auslegungsverfahren lassen sich auf den Internetseiten des Landkreises herunterladen. Auch weitere Informationen zu allen FFH-Gebieten im Landkreis Diepholz können unter www.diepholz.de bzw. natura2000.diepholz.de abgerufen werden.