Öffentliche Beteiligung LSG „Libellen-Biotop Swinelake“

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Neues Landschaftsschutzgebiet „Libellen-Biotop Swinelake“

Die neue Verordnung liegt ab dem 24. Mai bei der Samtgemeinde Kirchdorf aus.

Das Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ wird dem europäischen Recht entsprechend als Landschaftsschutzgebiet „Libellen-Biotop Swinelake“ ausgewiesen. Ab dem 24. Mai kann die Schutzgebietsverordnung für vier Wochen bei der Samtgemeinde Kirchdorf, beim Landkreis Diepholz oder auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen werden.