Neues Landschaftsschutzgebiet „Libellen-Biotop Swinelake“
Die neue Verordnung liegt ab dem 24. Mai bei der Samtgemeinde Kirchdorf aus.
Das Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ wird dem europäischen Recht entsprechend als Landschaftsschutzgebiet „Libellen-Biotop Swinelake“ ausgewiesen. Ab dem 24. Mai kann die Schutzgebietsverordnung für vier Wochen bei der Samtgemeinde Kirchdorf, beim Landkreis Diepholz oder auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen werden.

Das FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ beherbergt eines der seltenen Vorkommen der Kleinlibelle „Helm-Azurjungfer“. Es handelt sich hierbei um eines der vier langfristig ortstreuen Vorkommen dieser Libellenart in Niedersachsen. Das FFH-Gebiet besteht aus einem Grabensystem, das sich inmitten von Grünland und Ackerflächen erstreckt und den idealen Lebensraum für die „Helm-Azurjungfer“ darstellt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Überleben der Libellenlarven ist hier gegeben: Die Gewässer „Swinelake“ und „Dalvesmoorgraben“ frieren im Winter nicht zu. Um die Population auch in Zukunft zu sichern, wird ihr Lebensraum im Bereich „Swinelake“ als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Öffentliche Auslegung
Von Mittwoch, den 24. Mai bis einschließlich Montag, den 26. Juni liegt der Verordnungsentwurf des geplanten Schutzgebietes, bestehend aus Text, Karte und Begründung, im Rathaus der Samtgemeinde Kirchdorf, Rathausstr. 12, 27245 Kirchdorf, Zimmer-Nr. 18 während der Öffnungszeiten aus. Zudem können die Verordnungsunterlagen beim Landkreis Diepholz eingesehen oder unter natura2000.diepholz.de heruntergeladen werden. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Samtgemeinde sowie dem Landkreis Diepholz vorgebracht werden. Auch per E-Mail unter natura2000@diepholz.de können Stellungnahmen eingereicht werden.
Die Swinelake steht unter europäischen Schutz
Das FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, dem weltweit größten Schutzgebietsnetz. Nach Vorgabe der Europäischen Union muss dieser Schutz jetzt dem nationalen Recht angepasst werden. Für das FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ bedeutet dies die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet. Anfang des Jahres wurden während einer Informationsveranstaltung in Kirchdorf die Verordnungsinhalte und die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes vorgestellt und es konnten Anmerkungen und Anregungen geäußert werden.
Das Ausweisungsverfahren des FFH-Gebietes als Landschaftsschutzgebiet wird notwendig, da alle FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz nach Vorgabe der Europäischen Union als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Bei bereits bestehenden Schutzgebieten muss die Verordnung angepasst werden. Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.