Informationsveranstaltung am 16. Februar zum Libellen-Biotop in Kirchdorf

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Wasserhahnenfuß
Wasserhahnenfuß in der Swinelake

An einem Grabensystem nordwestlich der Gemeinde Kirchdorf kommt die sehr seltene Helm-Azurjungfer vor.  Zum Schutz der Libelle wurde bereits im Jahr 2004 das FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ an die EU gemeldet. Nun muss der Schutz nach EU-Vorgabe verbessert werden. Hierzu wird das europäische FFH-Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eine Informationsveranstaltung am 16. Februar um 18 Uhr in der Gaststätte Koopmann in Kirchdorf klärt über die Änderungen auf.

Kleinlibelle bedarf besonderem Schutz

Die stahlblaue Kleinlibelle „Helm-Azurjungfer“ ist in Niedersachsen so selten, dass nur noch vier langfristige Vorkommen von ihr verzeichnet werden können. Deshalb wurden alle vier Gebiete im Jahr 2004 nach europäischem Recht zum Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet erklärt und gehören damit zum europäischen Schutzgebiet „Natura 2000“. Eines dieser Gebiete, das FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ liegt nordwestlich der Gemeinde Kirchdorf. Nach Vorgabe der EU muss dieser Schutz jetzt dem nationalen Recht angepasst werden. Die Sicherung erfolgt durch die Ausweisung des FFH-Gebietes als Landschaftsschutzgebiet.

Informationsveranstaltung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes

Am 16. Februar um 18 Uhr klärt eine Informationsveranstaltung in der Gaststätte Koopmann (Lange Str. 24, Kirchdorf) über die Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Libellen-Biotop Swinelake“ auf. Während der Informationsveranstaltung werden die wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung, die Schutzwürdigkeit und die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes vorgestellt. Hiermit wird der Öffentlichkeit schon vor dem Beginn des Ausweisungsverfahrens die Möglichkeit gegeben Hinweise und Anregungen in einer offenen Diskussion vorzubringen.

Libelle
Helm-Azurjungfer Von Edi06331 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,

Libelle mag es im Winter warm

Auf den ersten Blick sieht das ca. 20 Hektar große FFH-Gebiet „Swinelake bei Barenburg“ nicht nach einem Juwel in der Landschaft aus. Es ist ein Grabensystem, wie viele in unserem Landkreis, inmitten von Grünland und Ackerflächen. Dennoch findet die nur drei Zentimeter große Libelle gerade hier, die idealen Voraussetzung zum Überleben. Auf Grund besonderer hydrologischer Verhältnisse frieren die Gewässer Swinelake und Dalvesmoorgraben im Bereich des Schutzgebietes nicht zu. So kann die Larve, die sich im Winter im sandigen Sediment verkriecht, trotz eisiger Kälte überleben. Die Zusammensetzung der Wasserpflanzen und das nährstoffarme Wasser sind weitere Faktoren, die das Gebiet zu einem idealen Lebensraum für die kleine Libelle machen, die auch auf der Roten Liste als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft wurde.

Sicherung der FFH-Gebiete nach nationalem Recht

Das Verfahren der Ausweisung des FFH-Gebietes als Landschaftsschutzgebiet  wird notwendig, da alle FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz nach Vorgabe der EU als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Bei bereits bestehenden Schutzgebieten muss die Verordnung angepasst werden. Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.