Verordnung für neues Landschaftsschutzgebiet in Weyhe und Stuhr liegt aus

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Ochtum
In der Leester Masch

Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der FFH-Gebiete wird das FFH-Gebiet „Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke“ als Landschaftsschutzgebiet „Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke“ gesichert. Seit dem 29. März kann jeder seine Bedenken äußern und die Unterlagen für vier Wochen bei den Gemeinden und auf der Internetseite einsehen.

EU-konforme Sicherung für ein Flussgebietssystem

Ein Flussgebietssystem zieht sich durch den Norden des Landkreises und wurde aufgrund der Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten im Jahr 2004 als FFH-Gebiet 250 „Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke“ gemeldet. Es bietet ein Rückzugsgebiet für Neunaugen, den Steinbeißer und Lebensraumtypen der Flüsse. Das europäische Schutzgebiet wird mit der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes nach nationalem Recht gesichert. Dies geschieht im Rahmen der EU-konformen Sicherung aller FFH-Gebiete im Landkreis.

Die Verordnung kann heruntergeladen werden und ist in den Rathäusern in Weyhe und Stuhr einsehbar

Der Verordnungsentwurf mit einer Karte des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke“, sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 29. März bis einschl. 29. April 2016 in den Rathäusern der Gemeinden Stuhr und Weyhe während der Dienstzeiten aus. Zudem können die genannten Unterlagen hier heruntergeladen werden. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Weyhe (Rathausplatz 1, 28844 Weyhe), bei der Gemeinde Stuhr (Blockener Str. 6, 28816 Stuhr) oder beim Landkreis Diepholz (Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz) vorgebracht werden. Auch per Email unter natura2000@diepholz.de können Stellungnahmen eingereicht werden.

Übersichtskarte
Übersichtskarte 1 des Landschaftsschutzgebietes

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes richten sich primär nach der FFH-Gebietsgrenze, die einen 5-Meter-Puffer entlang des Gewässers bildet. Hier ist zum Schutz des Gewässers und seiner Arten auf eine Düngung und Pestizideinsatz zu verzichten. In Rücksprache mit einigen Flächeneigentümern wurden zusätzliche Flächen in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen. Auf Grund der vielfältigen Nutzungen im Gebiet wurde hier die Schutzgebietsform Landschaftsschutzgebiet als Sicherungsform gewählt.

Was ist so schützenswert im FFH-Gebiet?

Im Fokus der Meldung als FFH-Gebiet stand der Schutz der sogenannten Rundmäuler. Hierzu gehören das Meer- und das Flussneunauge, seltene fischähnliche Tiere, die zur Laichzeit das Meer verlassen und in die größeren Flussgebiete abwandern. So auch in die Flussgebietssysteme Niedersachsens. Bei dem zukünftigen Landschaftsschutzgebiet handelt es sich vorrangig um ein Wandergewässer der aalförmigen Tiere und sollte deshalb sauber, strukturreich und durchgängig sein. Auch der Steinbeißer (Cobitis taenia) benötigt diese Voraussetzungen.

Flussneunauge
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Quelle: Dr. Bernd Stemmer | fischfauna-online.de

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