Beginn der öffentlichen Beteiligung für das Wietingsmoor

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Wietingsmoor
Wietingsmoor
Quelle. Landkreis Diepholz

Die Verordnungen für das Naturschutzgebiet „Nördliches und Mittleres Wietingsmoor, Freistätter Moor und Sprekelsmeer“ und für das Landschaftsschutzgebiet „Wietingsmoor“ können eingesehen werden.

Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der FFH- und EU-Vogelschutz-Gebiete werden die bestehenden Schutzgebietsverordnungen im „Wietingsmoor“ an die EU-Richtlinien angepasst. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder seine Änderungsvorschläge äußern und die Entwurfsunterlagen können für einen Monat bei den Kommunen und auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen werden.

Europaweite Bedeutung der Moore der Diepholzer Moorniederung

Ein weiteres Moor der Diepholzer Moorniederung geht in die öffentliche Beteiligungsphase. Das Wietingsmoor gehört zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura2000. Um die seltenen Pflanzengesellschaften und Tierarten besser schützen zu können, werden die bestehenden Schutzgebietsverordnungen an europäisches Recht angeglichen.

Stellungnahmen können im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren abgegeben werden

Der Verordnungsentwurf mit den Karten zum geplanten Naturschutzgebiet „Nördliches und Mittleres Wietingsmoor, Freistätter Moor und Sprekelsmeer“, sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 11. Mai bis einschl. 11. Juni 2018 in den Rathäusern der Städte Sulingen und Twistringen und der Samtgemeinden Barnstorf, Kirchdorf und Schwaförden sowie im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus.

Der Verordnungsentwurf mit den Karten sowie die Begründung zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Wietingsmoor“ können für einen Monat vom 25. Mai bis einschl. 25. Juni 2018 in den Rathäusern der Stadt Twistringen und der Samtgemeinde Barnstorf sowie im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Zudem können die genannten Unterlagen unter natura2000.diepholz.de heruntergeladen werden und Anregungen und Bedenken bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den jeweiligen Städten oder Gemeinden sowie dem Landkreis vorgebracht werden. Auch per Email unter natura2000@diepholz.de können Stellungnahmen eingereicht werden.

Das Wietingsmoor steht unter europäischem Schutz

Das Wietingsmoor ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die Meldung als Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet bei der EU unterliegt das Gebiet einem besonderen Schutzanspruch, denn das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat den Erhalt der europaweit wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten zum Ziel. Das gesamte Natura 2000-Gebiet muss nun EU-konform gesichert werden. Die bisherigen Schutzgebietsverordnungen im Bereich des „Wietingsmoors“ entsprechen nicht den europäischen Anforderungen. Deshalb werden die Naturschutzgebiete „Nördliches Wietingsmoor“, „Mittleres Wietingsmoor“, „Freistätter Moor“ und „Sprekelsmeer“ als ein neues Naturschutzgebiet „Nördliches und Mittleres Wietingsmoor, Freistätter Moor und Sprekelsmeer“ in einer neuen Verordnung zusammengefasst und neu ausgewiesen. Zudem wird in einer neuen Verordnung das Landschaftsschutzgebiet „Wietingsmoor“ entsprechend der FFH-Richtlinie angepasst und neu ausgewiesen.