Einladung zur Informationsveranstaltung am 29.05.2018 zur EU-konformen Sicherung der Moore in der Diepholzer Moorniederung

with Keine Kommentare
Wollgras
Wollgras in den Hochmooren
Quelle: Landkreis Diepholz

Ein Großteil der Hochmoore der Diepholzer Moorniederung im Landkreis Diepholz steht unter europäischem Schutz. Die Moore „Diepholzer Moor“, „Rehdener Geestmoor“, „Wietingsmoor“ (mit Freistätter Moor), „Neustädter Moor“, „Renzeler Moor“ und „Hohes Moor bei Kirchdorf“ wurden bereits Anfang 2000 als Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiete und teils als Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet. Nun werden die bestehenden Schutzgebietsverordnungen an die Vorgaben der Europäischen Union (EU) angepasst.

Einladung zur Informationsveranstaltung für Eigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Nutzflächen

Der Landkreis Diepholz bietet am 29. Mai um 19 Uhr eine Veranstaltung, an der auch Landrat Cord Bockhop und Kreisrat Jens-Hermann Kleine teilnehmen werden, im Gasthaus Hartje – Melloh (Hohe Str. 7, Varrel) zur Information über das Verfahren zur Anpassung und Neuausweisung der Schutzgebiete an. Die Informationsveranstaltung richtet sich an die Eigentümer bzw. Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen in den benannten Mooren. Nach einer Einführung in die Thematik stehen die zuständigen Mitarbeiter den Anwesenden für Fragen und zur Klärung von Detailfragen in den einzelnen Schutzgebieten zur Verfügung.

Ein Großteil der Hochmoore der Diepholzer Moorniederung stehen unter europäischem Schutz

Die Moore der Diepholzer Moorniederung sind überwiegend Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, dem weltweit größten Schutzgebietsnetz. Nach Vorgabe der EU muss dieser Schutz jetzt angepasst werden. Für die FFH-Gebiete „Diepholzer Moor“, „Rehdener Geestmoor“, „Wietingsmoor“, „Neustädter Moor“, „Renzeler Moor“ und „Hohes Moor bei Kirchdorf“ bedeutet dies die Ausweisung als Naturschutz- oder als Landschaftsschutzgebiet. Deshalb werden in den jeweiligen Mooren die Verordnungen zu den bestehenden Schutzgebieten als ein neues Schutzgebiet in einer neuen Verordnung zusammengefasst sowie an die Vorgaben der FFH-Richtlinie angepasst und neu ausgewiesen. Im FFH-Gebiet „Neustädter Moor“ sollen die privaten Flächen, die noch keinem nationalen Schutz unterliegen, künftig als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden.

Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.