Natura 2000 – EU konforme Sicherung geht weiter

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Birken-Moorwald
Moorwald im Oppenweher Moor von Christian Schwabe

Moore, Fließgewässer und der Kammmolch sind Beispiele für Lebensräume und Arten von europäischer Bedeutung im Landkreis Diepholz. Am 19. Dezember wurden die neuen Verordnungen der beiden Landschaftsschutzgebiete „Schlatts in der Leerßer Moorheide“ und „Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke“ sowie die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oppenweher Moor“ vom Kreistag beschlossen und von Landrat Cord Bockhop unterzeichnet. Mit dem erscheinen im Amtsblatt sind die Verordnungen in Kraft getreten und die FFH-Gebiete EU-konform gesichert. Zudem werden die öffentlichen Beteiligungsverfahren von zwei Gebieten in Kürze beginnen.

Der Kreistag beschließt drei Schutzgebiete

Als am 19. Dezember der Kreistag zum letzten Mal im Jahr 2016 zusammentraf wurden nicht nur wichtige Entscheidungen rund um Gesundheit, Bildung und Wohnraum getroffen. Drei Schutzgebietsverordnungen zur Sicherung von  FFH-Gebieten wurden beschlossen. Damit sind das Naturschutzgebiet „Oppenweher Moor“ in Lemförde, Rehden und Wagenfeld sowie die Landschaftsschutzgebiete  „Schlatts in der Leerßer Moorheide“ in Syke und „Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke“ in Stuhr und Weyhe EU-konform gesichert. Landrat Cord Bockhop unterzeichnete die Verordnungen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 22. Dezember 2017 treten die Verordnungen in Kraft.

Das Naturschutzgebiet „Oppenweher Moor“

Das Oppenweher Moor ist bereits Naturschutzgebiet und seit 2004 als FFH- und Vogelschutz-Gebiet bei der EU gemeldet.  Die bestehende Verordnung wurde  an die Vorgaben der europäischen FFH-Richtlinie angepasst, indem die wertgebenden Lebensraumtypen Hochmoor und Moorwald mit seltenen Vögeln, wie Ziegenmelker und Bekassine, in der Verordnung aufgeführt wurden.

Grenzschlatt im „Kammmolch-Biotop bei Syke“ von Wilfried Meyer

Das Landschaftsschutzgebiet „Schlatts in der Leerßer Moorheide“

Die „Schlatts in der Leerßer Moorheide sind seit 2005 als FFH-Gebiet „Kammmolch-Biotop bei Syke“ gemeldet. Jedoch unterlag das Gebiet noch nicht dem nationalen Recht. Um den Kammmolch, eine sogenannte FFH-Anhang 2 Art, langfristig zu schützen wurde nun ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die mit bis zu 18 cm größte Molchart Deutschlands benötigt strukturreiche Lebensräume. Und genau das findet der kleine Wasserdrache in der Leerßer Moorheide. Kleingewässer und Schlatts, Wälder, Gebüsche und Grünland prägen das 159 ha große Gebiet und bieten damit einen Rückzugsraum für seltene Amphibien.

Das Landschaftsschutzgebiete „Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke“

Das Fließgewässersystem Hache, Ochtum, Varreler Bäke  im Norden des Landkreises ist ebenfalls seit 2005 FFH-Gebiet. Es wird auf 94 Hektar neu als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Hier steht der Schutz seltener Fischarten, wie Steinbeißer und Neunaugen an oberster Stelle.

Klosterbach
Der Klosterbach Quelle: NLWKN

Im kommenden Jahr geht es weiter

In den kommenden beiden  Jahren werden noch 14 weitere Schutzgebiete an die Vorgaben der FFH-Richtlinie angepasst Darunter auch das Naturschutzgebiet „Geestmoor-Klosterbachtal und Schlattbeeke“. Eine Informationsveranstaltung für das Gebiet fand bereits im September statt. Die hierin vorgebrachten Anregungen wurden in den Verordnungsentwurf aufgenommen, der ab dem 2. Januar für einen Monat bei der Stadt Bassum und der Samtgemeinde Schwaförden ausliegt. Ein weiteres derzeit im Verfahren befindliches Schutzgebiet ist das NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“. Hier können die Unterlagen bei der Gemeinde Wagenfeld eingesehen werden. Die Sicherung führt der Landkreis Nienburg durch.