Steckbrief Okeler Sandgrube | FFH Nr. 272
Größe | 3,53 ha |
Naturraum | Syker Geest |
Schutzstatus | FFH-Gebiet seit 2007. 100 % der Fläche stehen unter Schutz. Die Verordnung ist EU-konform. Das FFH-Gebiet ist deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet Okeler Sandgrube. Es ist Teil des Naturparks Wildeshauser Geest |
Beschreibung | Sandgrube mit nährstoffarmem Baggersee und feuchten und nährstoffarmen Sandflächen mit Pioniervegetation. |
Verfahrensablauf Natura 2000 | Das Verfahren ist abgeschlossen. Der Kreistag hat die Verordnung am 21. Dezember 2015 beschlossen. Die Verordnungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 22. Dezember 2015 in Kraft. |
Warum ist das Gebiet so wertvoll? | Mit der Unterschutzstellung wird das Vorkommen von nährstoffarmen Stillgewässern mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Vegetation im Weser-Aller-Flachland verbessert. Kleinflächig finden sich hier auch Torfmoos-Schlenken. |
FFH Arten & Lebensraumtypen | • 3130 Oligo- bis mesotrophe Stillgewässer mit amphibischen Strandlings-Gesellschaften (Littorelletea) sowie - bei spätsommerlichem Trockenfallen - einjährigen Zwergbinsen-Gesellschaften (Isoëto-Nanojuncetea). (2 ha) (Detaillierte Beschreibung ), • 7150: Torfmoor-Regenerationsstadien in Torfstichen und auf feuchten Sandböden mit Rhynchosporion albae-Gesellschaften. (0,1 ha) Detaillierte Beschreibung |
Gefährdung durch | Eine Gefährdung des Gewässers besteht insbesondere durch fortschreitende Sukzession der Randbereiche. Daher müssen die Flächen offen gehalten werden, so dass die empfindlichen Pflanzengesellschaften nicht durch Gehölze überwuchert werden. Wenn Fische sich übermäßig vermehrt haben, müssen diese abgefischt werden. |
Die neue Schutzgebietsverordnung zum Download
Die Maßnahmenplanung zum Download
Die aktuelle Maßnahmenplanung zum FFH-Gebiet 272 Okeler Sandgrube wird über den NLWKN als Download zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen erhalten Sie über folgenden Link:
Weitere interessante Links
Die Lage des FFH Gebietes
Kartenlegende
Das Gebiet befindet sich im öffentlichen Verfahren bzw. in Kürze wird das Verfahren eingeleitet. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.
Die Sicherung ist in der Feinabstimmung. Bald wird die Verordnung und die Karte in der jeweiligen Gemeinde ausliegen. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.
Das Gebiet wird erst in den kommenden Jahren als Natura 2000-Gebiet EU-konform gesichert.
EU-Vogelschutzgebiet