FFH-Gebiet Nr. 065 | Dümmer

Kurzfassung des Meldebogens des FFH-Gebietes sowie Verfahrensstände
Größeca. 2.965 ha
NaturraumDiepholzer Moorniederung
SchutzstatusFFH-Gebiet seit 2004. EU-Vogelschutzgebiet seit 2001, welches sich räumlich mit dem FFH-Gebiet deckt. 100 % der Fläche des Landkreises Diepholz stehen unter Schutz. Die Verordnungen zu den Schutzgebieten im Landkreis Diepholz sind EU-konform. Eingeschlossen in das FFH-Gebiet im Bereich des Landkreises Diepholz sind zusätzlich zu den in 2018 und 2019 in Kraft getretenen Schutzgebieten LSG "Dümmer" und NSG "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz das NSG Huntebruch und Huntebruchwiesen und das NSG Westliche Dümmerniederung. Letzteres liegt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Vechta und erstreckt sich nur in einem kleinen Teilbereich auf den Landkreis Diepholz. Das FFH-Gebiet ist Teil des Naturpark Dümmer. Zudem ist das Gebiet von internationaler Bedeutung. So liegen noch internationale Schutzbestimmungen, wie die Ramsar-Konvention, über dem Gebiet.
BeschreibungGroßer Flachsee mit ausgedehnten naturnahen Verlandungszonen auf Niedermoor (u. a. Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation, Röhrichte, Hochstaudenfluren, Seggenriede, Erlen-Eschenwald, Erlenbruchwald, Feuchtgrünland).
Das Ochsenmoor und der Huntebruch sind mit einbezogen.
Verfahrensablauf Natura 2000Die Verordnungen über das NSG "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" und über das LSG "Dümmer" sind im Amtsblatt Nr. 25/2018 vom 20.12.2018 erschienen. Somit ist die Verordnung über das LSG "Dümmer" am Folgetag in Kraft getreten. Der Geltungsbereich der NSG-VO über das NSG "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" erstreckt sich auch auf den Landkreis Vechta und den Landkreis Osnabrück. Deshalb tritt die VO erst in Kraft sobald sie zusätzlich im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück veröffentlicht wurde.
Dies ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück am 15.08.2019 geschehen und die NSG-VO "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" ist somit am Folgetag in Kraft getreten.
Warum ist das Gebiet so wertvoll?Zweitgrößter natürlicher eutropher See Niedersachsens. In randlichem Grünlandgebiet eines der landesweit wenigen Vorkommen des Kriechenden Selleries (Anh. II).
FFH-Arten• Steinbeißer (Cobitis taenia ) (Detaillierte Beschreibung )
• Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) (Detaillierte Beschreibung )
• Kriechender Scheiberich bzw. Kriechender Sellerie (Apium repens ) (Detaillierte Beschreibung )
FFH-Lebensraumtypen• Nr. 3150: Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (1.320 ha)
(Detaillierte Beschreibung )
• Nr. 3260: Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (2 ha)
(Detaillierte Beschreibung )
• Nr. 6430: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (5 ha)
(Detaillierte Beschreibung )
• Nr. 91E0: Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (23 ha)
Gefährdung durchUnterwasservegetation und Wasserfauna infolge Eutrophierung und Verschlammung stark verarmt. Freizeitbetrieb, Wassersport. Entwässerung, Düngung, Umbruch von Grünland. Nutzungsaufgabe von Feuchtgrünland. Fremdholzbeimischung im Huntebruch.
Laufende Beteiligungsverfahren

Der Landkreis Vechta beabsichtigt die landkreisübergreifende Ausweisung des NSG „Westliche Dümmerniederung“ als Teilgebiet des FFH-Gebiets Nr. 065 und des EU-Vogelschutzgebietes V 39 „Dümmer“. Auch Teile des Landkreises Diepholz werden einbezogen. Es handelt sich bei den Grundstücken im Landkreis Diepholz ausschließlich um Flächen der „öffentlichen Hand“.

Die neuen Schutzgebietsverordnungen zum Download

LSG:

NSG:

Die Maßnahmenplanung zum Download

Die vorläufige Maßnahmenplanung des NLWKN zum FFH-Gebiet 065 Dümmer wird über den NLWKN als Download zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen erhalten Sie über folgenden Link:

Weitere interessante Links
Die Lage des FFH Gebietes
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Dümmer | FFH Nr. 065

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Dümmer | FFH Nr. 065 52.509535, 8.333817 Dümmer | FFH Nr. 065FFH-Gebiet seit 2004. 100 % der Fläche des Landkreises Diepholz stehen unter Schutz. Die Verordnungen zu den Schutzgebieten im Landkreis Diepholz sind EU-konform.Die Verordnungen über das NSG \"Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor\" und über das LSG \"Dümmer\" sind im Amtsblatt Nr. 25/2018 vom 20.12.2018 erschienen. Somit ist die Verordnung über das LSG \"Dümmer\" am Folgetag in Kraft getreten. Der Geltungsbereich der NSG-VO über das NSG \"Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor\" erstreckt sich auch auf den Landkreis Vechta und den Landkreis Osnabrück. Deshalb tritt die VO erst in Kraft sobald sie zusätzlich im Niedersächsischen Ministerialblatt und im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück veröffentlicht wurde.Dies ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück am 15.08.2019 geschehen und die NSG-VO \"Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor\" ist somit am Folgetag in Kraft getreten.LSG DH 14 DümmerLSG DH 14 Dümmer Karte zur Verordnung A1 LSG DH 14 Dümmer Teilgebietskarte Südostufer A4LSG DH 14 Dümmer Teilgebietskarte Ostufer A4LSG DH 14 Dümmer Teilgebietskarte Nordufer A4LSG DH 14 Dümmer Teilgebietskarte Olgahafen A4NSG HA 251 Dümmer, Hohe Sieben und OchsenmoorNSG HA 251 Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor Karte Landwirtschaft A0Mehr Informationen über das FFH Gebiet DümmerAm Ochsenmoor, Hüde, Deutschland (Routenplaner)
Kartenlegende

natura2000Sicherung abgeschlossen

blank_green Das Gebiet befindet sich im öffentlichen Verfahren bzw. in Kürze wird das Verfahren eingeleitet. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.

blank_yellowDie Sicherung ist in der Feinabstimmung. Bald wird die Verordnung und die Karte in der jeweiligen Gemeinde ausliegen. Einzelberatungen für Landbesitzer und Landnutzer können hier vereinbart werden.

blank_red Das Gebiet wird erst in den kommenden Jahren als Natura 2000-Gebiet EU-konform gesichert.

 FFH-Gebiet

EU-Vogelschutzgebiet