Beginn der öffentlichen Beteiligung für das Neustädter Moor

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Das „Neustädter Moor“ zählt zu den wichtigsten Hochmooren Niedersachsens. Die großflächige Renaturierung von Abtorfungsflächen als auch umfangreiche Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen haben dazu geführt, dass Hochmoorlebensräume mit der typischen und sehr seltenen Tier- und Pflanzenwelt im Neustädter Moor beispielhaft erhalten und entwickelt wurden. Im Jahr 2000 wurde das „Neustädter Moor“ als Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet an die EU gemeldet und zählt somit zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Der Landkreis Diepholz plant den Erlass einer Verordnung über das Naturschutzschutzgebiet „Neustädter Moor“ und das Landschaftsschutzgebiet „Neustädter Moor“.

Die Natura 2000-Gebiete im Landkreis Diepholz werden EU-konform

Das FFH-Gebiet „Neustädter Moor“ als Teil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 wird EU-konform. Bestehende Schutzgebietsverordnungen im „Neustädter Moor“ werden zusammengefasst und inhaltlich an die EU-Richtlinien angepasst. Die Unterlagen zu den geplanten Schutzgebieten können ab dem 10. Juli für einen Monat bei den zuständigen Kommunen und auf der Internetseite des Landkreises Diepholz (natura2000.diepholz.de) eingesehen werden und jeder kann seine Änderungsvorschläge äußern.

Stellungnahmen können im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens abgegeben werden

Die Verordnungsentwürfe mit den Karten sowie den Begründungen zum geplanten Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“ und zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Neustädter Moor“ liegen für einen Monat vom 10. Juli bis einschl. 10. August 2018 in den Rathäusern der Gemeinde Wagenfeld und der Samtgemeinde Kirchdorf sowie im Kreishaus des Landkreises Diepholz während der Öffnungszeiten aus.

Zudem können die genannten Unterlagen unter natura2000.diepholz.de heruntergeladen werden und Anregungen und Bedenken bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wagenfeld und der Samtgemeinde Kirchdorf sowie dem Landkreis vorgebracht werden. Auch per Email unter natura2000@diepholz.de können Stellungnahmen eingereicht werden.

Das Neustädter Moor steht unter europäischem Schutz

Das „Neustädter Moor“ ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die Meldung als FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet bei der EU unterliegt das Gebiet einem besonderen Schutzanspruch, denn das Schutzgebietssystem Natura 2000 hat den Erhalt der europaweit wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten zum Ziel. Das gesamte Natura 2000-Gebiet wird nun EU-konform. Die bisherigen Schutzgebietsverordnungen im Bereich des „Neustädter Moor“ entsprechen nicht den europäischen Anforderungen. Deshalb werden die Naturschutzgebiete „Neustädter Moor“, „Neustädter Moor II“, „Neustädter Moor – Regenerationsgebiet“ und „Wiesengebiet Neustädter Moor“ als ein neues Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“ in einer neuen Verordnung zusammengefasst, an die Vorgaben der EU angepasst und neu ausgewiesen. Zudem wird das Landschaftsschutzgebiet „Neustädter Moor“ neu ausgewiesen. Es werden in das neue Landschaftsschutzgebiet sowohl Bereiche des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Langer Berg“ als auch Bereiche, die bisher nicht über ein Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet geschützt sind, einbezogen.

Nähere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.