Zwei Naturschätze langfristig gesichert

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Kammmmolchbiotop
Kammmolchbiotop bei Bassum | FFH 323 (Bild; Jan Kanzelmeier)

Die kleinen Naturschätze befinden sich auf nicht einmal 5 Hektar und haben doch europäische Bedeutung. Am 21. Dezember wurden die Naturschutzgebietsverordnungen der „Okeler Sandgrube“ und des „Kammmolch-Biotops bei Bassum“ vom Kreistag beschlossen und von Landrat Cord Bockhop unterzeichnet. Damit sind die Verordnungen rechtskräftig und die FFH-Gebiete EU-konform gesichert.

Der Kreistag als letzter Schritt der Sicherung
Als am 21. Dezember der Kreistag zum letzten Mal im Jahr 2015 zusammentraf wurden nicht nur wichtige Entscheidungen rund um Gesundheit, Bildung und Flüchtlinge getroffen. Zwei Verordnungen für kleine aber feine Naturschutzgebiete wurden beschlossen. Damit sind die „Okeler Sandgrube“ in Syke und das „Kammmolch-Biotop bei Bassum“ EU-konform gesichert. Landrat Cord Bockhop unterzeichnete die Verordnungen und machte damit die Verordnungen rechtskräftig. Und dies sind die ersten beiden von 17 weiteren Schutzgebieten die an die FFH-Richtlinie angepasst werden.

Die Natura 2000-Gebiete im ganzen Landkreis müssen langfristig gesichert werden

Fadenenzian
Fadenenzian (Quelle: Amanda Scott | whatswildincornwall.com)

Die Naturschutzgebiete bilden den Anfang einer Reihe von Anpassungen und Neuausweisungen im Rahmen der Sicherung der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Diepholz. „Die Natura 2000-Gebiete sind bedeutende Naturräume im Landkreis Diepholz. Eine hoheitliche Sicherung ist nach Vorgabe der EU durchzuführen und dient dem langfristigen Schutz“ so Cord Bockhop.

Die Okeler Sandgrube – Eine Goldgrube für Miniaturpflanzen
Die Okeler Sandgrube ist bereits Naturschutzgebiet und seit 2004 FFH-Gebiet. Hier wurde die bestehende Verordnung an die europäische FFH-Richtlinie angepasst. So werden nun die seltenen Strandlings- und Zwergbinsengesellschaften in der Verordnung aufgeführt. Diese winzigen Miniaturpflanzen, insbesondere der Fadenenzian (s. Bild) sind eine Rarität in der norddeutschen Tiefebene. Zur Erhaltung dieser einzigartigen nährstoffarmen Sandlandschaft wurden Verbote, Freistellungen und Maßnahmen angepasst.

 

Kammmolch im Hochzeitskleid von Frank Grawe
Kammmolch im Hochzeitskleid von Frank Grawe

Das Kammmolch-Biotop bei Bassum – Ein vielfältiger Lebensraum für den Wasserdrachen
Das Kammmolch-Biotop bei Bassum ist ebenfalls bereits seit 2004 FFH-Gebiet. Jedoch unterlag das Gebiet noch nicht dem nationalen Recht. Um den Kammmolch, eine sogenannte FFH-Anhang 2 Art, langfristig zu schützen wurde nun ein Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die mit bis zum 18 cm größte Molcharts Deutschlands benötigt strukturreiche Lebensräume. Und genau das findet der kleine Wasserdrache im Gebiet. Kleingewässer, ein Sumpfwäldchen und extensives Grünland prägen das nur 4,5 ha große Gebiet und bietet damit einen Rückzugsraum für seltene Amphibien.
Die beschlossenen Verordnungen lassen sich auf den Internetseiten des Landkreises herunterladen. Die Verordnungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Okeler Sandgrube
FFH 272 | Okeler Sandgrube (Bild: Klaus de Beek)

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