Die Schutzgebietsverordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ wurde am 18. Juni im Kreistag des Landkreises Diepholz beschlossen. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 16. Juli 2018 trat die Verordnung am Folgetag in Kraft. Mit dem Inkrafttreten ist das FFH-Gebiet „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ EU-konform.
Der Lebensraum des Kammmolchs wird geschützt
Das FFH-Gebiet „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ wurde im Jahr 2000 bei der EU aufgrund des Vorkommens des Kammmolches als FFH-Gebiet gemeldet. Es handelt sich bei der Kammmolchpopulation um das derzeit größte bekannte Vorkommen im Landkreis Diepholz. Zur Erhaltung des Kammmolchs und seiner Lebensräume wurde das Gebiet nun als Naturschutzgebiet „Amphibienbiotop Friedeholzer Schlatt“ ausgewiesen. Das FFH-Gebiet war vor der Ausweisung zwar bereits über ein Naturschutzgebiet und über Teile eines Landschaftsschutzgebietes geschützt, die Verordnungsinhalte dieser Schutzgebiete entsprachen allerdings nicht den Anforderungen der EU. So wird nun der Kammmolch in der Verordnung aufgeführt und unter anderem Erhaltungsziele für diesen formuliert. Die Grünlandfläche mit den Laich- und Aufenthaltsgewässern stellt einen wertvollen Sommerlebensraum für den Kammmolch dar. Der unmittelbar an das Grünland angrenzende Wald hat eine hohe Bedeutung als Winterquartier.
Die Sicherung der Natura 2000-Gebiete geht weiter
Die für dieses Jahr geplante Ausweisung von weiteren zwölf Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sind der Abschluss einer Reihe von Anpassungen und Neuausweisungen von Schutzgebieten im Rahmen der Sicherung der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Diepholz.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren zum NSG „Westliche Dümmerniederung“ läuft
Ein weiteres Schutzgebiet, das NSG „Westliche Dümmerniederung“ (V39 EU-Vogelschutzgebiet „Dümmer“), befindet sich zurzeit in der öffentlichen Auslegung. Es erstreckt sich größtenteils auf dem Gebiet des Landkreises Vechta und zu kleinen Teilen auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz. Bei den Flächen auf Diepholzer Seite handelt es sich ausschließlich um Naturschutzflächen des Landes Niedersachsen. Die Ausweisung wird durch den Landkreis Vechta bearbeitet. Die Verordnungsunterlagen können noch bis zum 28. September 2018 bei der Samtgemeinde Altes Amt Lemförde im Landkreis Diepholz, bei der Stadt Damme und der Gemeinde Steinfeld im Landkreis Vechta sowie bei den Landkreisen Diepholz und Vechta eingesehen werden.
Die beschlossenen Verordnungen sowie Unterlagen zu den laufenden Auslegungsverfahren lassen sich auf den Internetseiten des Landkreises herunterladen. Auch weitere Informationen zu allen FFH-Gebieten im Landkreis Diepholz können unter www.diepholz.de bzw. natura2000.diepholz.de abgerufen werden.