Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung am 09.05.2023 zur EU-konformen Sicherung der europäischen Vogelschutzgebiete

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Tanzende Kraniche von Willi Rolfes

Vogelschutzgebiete werden EU-konform – 

Landkreis Diepholz lädt zu Informationsveranstaltung ein.

Bereiche im Süden des Landkreises Diepholz stehen als Vogelschutzgebiete unter europäischem Schutz. Nun werden in Teilbereichen die bestehenden Schutzgebietsverordnungen an die Vorgaben der Europäischen Union (EU) angepasst. Der Landkreis Diepholz lädt zu einer Informationsveranstaltung am 9. Mai, um 19 Uhr, in die Moorwelten (Europäisches Fachzentrum Moor und Klima, Auf dem Sande 11, Wagenfeld-Ströhen) ein, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die geplanten Schutzgebiete vorzustellen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personen, die in den geplanten Schutzgebieten in der Diepholzer Moorniederung sowie in der Kuppendorfer Böhrde Eigentum haben oder diese bewirtschaften, und klärt über die Änderungen und das Verfahren auf.

Im Landkreis Diepholz stehen mit vier EU-Vogelschutzgebieten insgesamt ca. 18.000 ha unter europäischem Schutz. Hierzu zählen die Gebiete Dümmer, Diepholzer Moorniederung, Kuppendorfer Böhrde und das Oppenweher Moor. Der Großteil dieser Flächen wurde bereits bis 2018 im Zuge der EU-konformen Sicherung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete durch den Erlass von Schutzgebietsverordnungen in den sich überschneidenden Bereichen gesichert. Nun werden in den verbleibenden Teilbereichen (ca. 2.679 ha) die bestehenden Schutzgebietsverordnungen an die Vorgaben der EU angepasst.

Die EU-Vogelschutzgebiete sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, dem weltweit größten Schutzgebietsnetz. Die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie sind durch die Mitgliedstaaten der EU umzusetzen. Für die EU-Vogelschutzgebiete im Landkreis Diepholz bedeutet dies die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder als Naturschutzgebiet.

Die EU-Vogelschutzgebiete Dümmer und Oppenweher Moor sind bereits vollständig EU-konform gesichert. Das EU-Vogelschutzgebiet Diepholzer Moorniederung ist durch Schutzgebietsverordnungen bislang zu rund 77 Prozent EU-konform gesichert. Die noch verbleibenden Anteile verteilen sich auf vier Areale, die nur zu einem geringeren Anteil neu unter Schutz gestellt werden. Geplant ist die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete Hespelohmoor, Holzhauser Bruch, Kulturlandschaft am Renzeler Moor, Rehdener Geestmoor, Neustädter Moor II sowie des Naturschutzgebiets Bleckriede. Im Wesentlichen werden bereits bestehende Verordnungen durch neue ersetzt. Das Vogelschutzgebiet Kuppendorfer Böhrde ist größtenteils bereits durch das bestehende Landschaftsschutzgebiet Böhrde/Hohes Moor hoheitlich gesichert. Ein kleiner Bereich befindet sich auf dem Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser. Die Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebiets Kuppendorfer Böhrde wird durch den Landkreis Diepholz in Abstimmung mit dem Landkreis Nienburg/Weser erfolgen.

Nähere Angaben über die Lage der Vogelschutzgebiete sowie weitere Informationen sind unter natura2000.diepholz.de abrufbar.

Ansprechperson für Presseanfragen:
Landkreis Diepholz

Fachdienst 67 – Kreisentwicklung

Frau Inga Deck

Niedersachsenstraße 2

49356 Diepholz

Tel.: 05441/976-1275

E-Mail: natura2000@diepholz.de

Fachdienst 16 – Büro des Landrats und Rechtsangelegenheiten

Frau Mareike Rein

Niedersachsenstraße 2

49356 Diepholz

Tel.: 05441/976-1303

E-Mail: mareike.rein@diepholz.de

Pressemitteilung – Vogelschutzgebiete Info-Veranstaltung

Infoflyer Ausweisung Vogelschutzgebiete

Übersichtskarte Sicherung Vogelschutzgebiete

Präsentation der Informationsveranstaltung vom 09.05.2023