Beginn der öffentlichen Beteiligung für das Oppenweher Moor

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Scheidiges Wollgras
Wollgras von Helen Schepers

Im Rahmen der EU-konformen Sicherung der FFH- und EU-Vogelschutz-Gebiete wird die bestehende Verordnung und die Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Oppenweher Moor“ an die EU-Richtlinien angepasst. Seit dem 25. Mai kann jeder seine Änderungsvorschläge äußern und die Unterlagen für vier Wochen bei den Gemeinden und hier einsehen.

Neue Verordnung soll einen besseren Schutz garantieren

Im Oppenweher Moor tanzen momentan die Wattbäusche des Wollgrases über dem Moor. Doch nicht nur das Wollgras bewegt sich, auch für den Schutz dieses sehr jungen Moores soll etwas bewegt werden. Die bestehende Naturschutzgebietsverordnung wird an europäisches Recht angeglichen, um damit die seltenen Pflanzengesellschaften und Tierarten besser schützen zu können.

 

 

Für vier Wochen können die Unterlagen eingesehen werden

Oppenweher Moor Karte
Entwurf der Verordnungskarte des NSG Oppenweher Moor

Der Verordnungsentwurf mit einer Karte des geplanten Naturschutzgebietes „Oppenweher Moor“, sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 25. Mai bis einschl. 24. Juni 2016 in den Rathäusern der Gemeinden Wagenfeld sowie der Samtgemeinden Rehden und „Altes Amt Lemförde“ während der Öffnungszeiten aus. Zudem können die genannten Unterlagen hier heruntergeladen werden. Anregungen und Bedenken können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den jeweiligen Gemeinden sowie dem Landkreis vorgebracht werden. Auch per Email unter natura2000@diepholz.de können Stellungnahmen eingereicht werden.

Schon seit 30 Jahren wird das Gebiet geschützt – seit 18 Jahren als europäisches Schutzgebiet

Das Gebiet wird seit über 30 Jahren durch Naturschutzmaßnahmen begleitet, was dazu geführt hat, dass sich viele hochmoortypische Pflanzen und Tiere im Moor überleben konnten bzw. sich wieder angesiedelt haben.

Deshalb wurde das Oppenweher Moor bereits 1998 als sogenanntes Natura 2000 Gebiet gemeldet. Ein europäisches Schutzgebiet zum Erhalt der europaweit wertvollsten Pflanzengesellschaften und Tierarten. Es ist sowohl EU-Vogelschutz- als auch Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Gebiet. Das gesamte Natura 2000-Gebiet muss nun EU-konform gesichert werden. Sprich, das EU-Recht muss in nationales Recht überführt werden. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Verordnung entsprechend der FFH- und EU-Vogelschutz-Richtlinie angepasst und die bereits im Jahr 2013 geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes „Oppenweher Moor“ (NSG) auf den Gebieten der Gemeinden Brockum, Wagenfeld und Wetschen umgesetzt.

Eine Veränderung der bestehenden Verordnung wird notwendig, da alle FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz nach Vorgabe der EU als Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Bei bereits bestehenden Schutzgebieten muss die Verordnung angepasst werden.

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