2016 geht es mit 5 FFH-Gebieten weiter

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Kammmmolchbiotop
Kammmolchbiotop bei Bassum | FFH 323 (Bild; Jan Kanzelmeier)

Nach einer Exkursion in das Kammmolchbiotop bei Bassum wurde auf der Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Umwelt am 15. September die Verwaltung beauftragt mit der hoheitlichen Sicherung der FFH-Gebiete fortzufahren. Fünf Gebiete stehen im nächsten Jahr im Fokus. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Eine Exkursion in die Heimat des Kammmolches

Mit Gummistiefeln ausgerüstet ging es bei strahlendem Sonnenschein am Dienstagnachmittag für die Mitglieder des Kreisentwicklugsausschusses in das Kammmolchbiotop bei Bassum. Doch die Gummistiefel waren nicht notwendig, denn der Schlatt fällt in den Sommermonaten trocken. Das ist normal und sogar gut für den Kammmolch, denn durch die Austrocknung kann verhindert werden, dass sich Fische im Gewässer ansiedeln, die sonst die Eier und Larven des Molches fressen würden, und der Kammmolch lebt dann schon längst auf dem Trockenen.

Doch warum wurde dieses Gebiet aufgesucht? Das „Kammmolchbiotop bei Bassum“ ist eines der FFH-Gebiete die in diesem Jahr hoheitlich gesichert wird. Es wird als Naturschutzgebiet ausgewiesen und das öffentliche Verfahren ist bereits abgeschlossen. Derzeit werden die Stellungnahmen geprüft.

Diese Gebiete werden 2015 noch gesichert
Darauf und auf die übrigen Verfahrensstände wurde auf der anschließenden Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Umwelt eingegangen. So ist das Naturschutzgebiet „Okeler Sandgrube“ ebenfalls kurz vor dem Ende des Verfahrens. Das zukünftige Landschaftsschutzgebiet „Schlatts in der Leerßener Mooheide“ (FFH Gebiet „Kammmolchbiotop bei Syke“) ist in der Vorbereitung für das öffentliche Verfahren. Hier wurden bereits Gespräche mit betroffenen Flächennutzern und –eigentümern geführt. Das FFH-Gebiet „Untere Delme, Hache, Varreler Bäke“ ist in der Abstimmung mit dem NLWKN.

2016 werden 5 FFH-Gebiete gesichert
Nach der Vorstellung des derzeitigen Verfahrensstandes wurden die fünf Gebiete vorgestellt, die im nächsten Jahr EU-konform gesichert werden sollen. „Ein weiterer wichtiger Schritt für die langfristige Umsetzung von Natura 2000 im Landkreis Diepholz“ so Tänzer, Fachdienstleiter Kreisentwicklung im Landkreis.

Das „Oppenweher Moor“ und das „Geestmoor und Klosterbachtal“ sollen als Naturschutzgebiet gesichert werden. Als Landschaftsschutzgebiete werden die „Steller Heide“, „Pastorendiek und Amphibiengewässer“ und die „Swinelake bei Barenburg“ ausgewiesen. Die Besonderheiten in den Gebieten reichen von seltenen Amphibien und Libellen bis zu Magerrasen und Moorwäldern. Diese Gebiete sind zum größten Teil schon hoheitlich durch Schutzgebiete geschützt. Die Verordnungen werden noch an die FFH-Richtlinie angepasst. Während des Verfahrens wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Umwelt beauftragte die Verwaltung mit der hoheitlichen Sicherung dieser FFH-Gebiete. Der Beschluss zur Sicherung der 5 Gebiete wurde einstimmig angenommen. Damit kann die EU-konforme Sicherung der 19 FFH-Gebiete im Landkreis Diepholz fortgeführt werden.

Mehr Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten unter www.diepholz.de bzw. natura2000.diepholz.de

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